Der Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer im Gartenbau wurde zum 1. Juli auf 13.712 Euro angehoben. Die Gartenbau-Genossenschaft weist aber daraufhin, dass dies für eine Grundversorgung nach einem Arbeitsunfall trotzdem nicht ausreicht.
Staatliche Grundversorgung reicht nicht
Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist die Berechnungsgrundlage für verschiedene Leistungen der BG wie zum Beispiel der Rente nach einem Arbeitsunfall. Laut der BG würde ein Handwerker lediglich knapp 762 Euro monatliche Vollrente erhalten, wenn der gesetzliche JAV von 13.712 Euro zur Berechnung herangezogen wird.
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft rät deshalb, sich als Unternehmer zusätzlich abzusichern. Mit einer Zusatzversicherung könne der fiktive Jahresarbeitsverdienst aufgestockt werden.
Nach eigenen Angaben können sich Unternehmer auch bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versichern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der BG unter www.lsv.de .
dhz