Wichtig ist aber auf jeden Fall: Der Kunde muss den Einkaufsbon vorweisen können SSV: Auch bei Schnäppchen sind Reklamationen nicht ausgeschlossen

Auch bei Schlussverkaufs-Schnäppchen sind Reklamationen nicht ausgeschlossen. "Wer beim T-Shirt oder Shorts nach dem Kauf Macken entdeckt, kann auch reduzierte Artikel bei den Händlern beanstanden", sagte am Freitag Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies gilt allerdings nur bei fehlerhafter Ware.

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SSV: Auch bei Schnäppchen sind Reklamationen nicht ausgeschlossen

Düsseldorf (dapd-nrw). Auch bei Schlussverkaufs-Schnäppchen sind Reklamationen nicht ausgeschlossen. "Wer beim T-Shirt oder Shorts nach dem Kauf Macken entdeckt, kann auch reduzierte Artikel bei den Händlern beanstanden", sagte am Freitag Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies gilt allerdings nur bei fehlerhafter Ware.

Wer die falsche Größe gewählt oder sich in der Farbe vergriffen hat, kann dagegen nicht auf ein Umtauschrecht pochen und ist auf die Kulanz der Händler angewiesen. Wichtig ist aber auf jeden Fall: Der Kunde muss den Einkaufsbon vorweisen können. Der offizielle SSV beginnt am kommenden Montag.

dapd