Im Streit um die Ausgewogenheit des Sparpaketes fällt immer wieder der Vorschlag, den Spitzensteuersatz anzuheben. Der CDU-Abgeordnete Peter Weiß und FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms argumentieren im Pro und Contra der Deutschen Handwerks Zeitung.
Spitzensteuersatz anheben?
PRO: Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Nachdem die Weichen für die Überwindung der Krise gestellt sind, ist es für dauerhafte Stabilität erforderlich, zum Sparkurs zurückzukehren. Dass wir beim Sparen auch am Sozialbereich nicht vorbeikommen, ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. Viele sehen sich jedoch in ihrem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden gestört, weil sie einen erkennbaren und angemessenen Beitrag der besonders gut Verdienenden in unserem Land vermissen. Es handelt sich dabei keineswegs nur um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch um viele Selbstständige und Unternehmer. Milliardensummen kommen so zwar nicht zusammen. Es geht aber um ein Signal.
Ich stelle mir nicht eine Anhebung des derzeitigen Spitzensteuersatzes von 42 Prozent vor. Diese würde die Progressionskurve des Steuertarifs verschieben und sich damit bis in den mittleren Einkommensbereich hinein auswirken, der ohnehin schon unter den "Mittelstandsbauch" fällt. Vielmehr könnte der Sondersteuersatz für Einkommen von über 250.000 Euro jährlich von derzeit 45 Prozent um ein oder zwei Prozente angehoben werden. Ein Prozent würde ungefähr 400 Millionen Euro Mehreinnahmen ausmachen. Denkbar wären auch eine Absenkung der Einkommensgrenze auf 200.000 Euro oder eine Kombination beider Wege. Dies wäre ein Signal, das die Akzeptanz des Sparpaketes deutlich verbessern könnte.
Es ist schade, dass ein solcher Solidarbeitrag der Spitzenverdiener aufgrund der politischen Festlegungen des Koalitionspartners FDP nicht möglich ist.
CONTRA: Hermann Otto Solms, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen der FDP-Bundestagsfraktion:
Die Einkommensteuer ist die Unternehmensteuer für Personengesellschaften und Einzelkaufleute. Ein erhöhter Spitzensteuersatz würde auch Handwerksbetriebe mit einem Einkommen ab 52.882 Euro treffen. Das würde deren Investitionsfähigkeit beeinträchtigen. Denn sie müssen das Wachstum weitgehend selbst finanzieren, da die Banken derzeit nur eingeschränkt Kredite vergeben. Eine Erhöhung würde diesen Unternehmen Kapital entziehen. Negative Auswirkungen für Arbeitsplätze sind vorgezeichnet. Angesichts der Wirtschaftskrise brauchen wir aber nicht weniger, sondern mehr Investitionen.
Im Übrigen darf sich der Spitzensteuersatz nicht zum Regelsteuersatz entwickeln. Während man in den 50er Jahren das 20-Fache des Durchschnitts verdienen musste, um mit dem Spitzensteuersatz besteuert zu werden, reicht heute das Doppelte. Früher galt der Spitzensteuersatz für Manager. Heute zahlen ihn auch Angestellte und Facharbeiter. Über die so genannte kalte Progression werden immer mehr Personen von höheren Steuersätzen erfasst, ohne dass sich ihre reale Einkommenssituation verbessert hätte. Während 1992 noch knapp 340.000 Personen dem Spitzensteuersatz unterlagen, waren es 2003 bereits über 800.000. Auch eine Erhöhung der Reichensteuer würde das Handwerk treffen. Schon heute liegt die Belastung einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei 50 Prozent. Eine Anhebung der Sätze geht zu Lasten der Investitionen und ist deshalb abzulehnen.
