Digitaler Produktpass kommt Spielzeug soll sicherer werden

Eine neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug sieht einen digitalen Produktpass vor, räumt den Mitgliedsstaaten aber eine Frist bis Mitte 2030 ein. Einen Schutz vor Billigimporten aus Fernost bieten die neuen Vorschriften aus Sicht der Hersteller und des TÜV jedoch nicht.

Holzspielzeugmacherin Anika Humpisch
Anika Humpisch absolvierte ihre Ausbildung bei Wolfgang Werner in dessen Spielzeugmanufaktur in Seiffen. Bei den German Craft Skills 2025 setzte sich die 20-Jährige als beste Holzspielzeugmacherin im Bundesfinale durch. Nächstes Ziel: der Meisterbrief. - © Detlev Müller

Die Europäische Union verschärft die Sicherheitsvorschriften für Spielzeug. Demnach soll künftig ein digitaler Produktpass über verwendete Stoffe und Prüfnachweise informieren. Außerdem wird das Verbot gefährlicher Substanzen auf weitere Chemikalien ausgedehnt. Die entsprechende Verordnung gilt seit Jahresbeginn. Allerdings räumt sie den Mitgliedsstaaten für die Umsetzung eine Frist von viereinhalb Jahren ein.

In der EU gelten mit der Richtlinie 2009/48/EG und der Norm EN 71 be­­reits einige der weltweit strengsten Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug. Dennoch gelangt über den zunehmenden Internethandel immer wieder gefährliches Spielzeug aus Drittstaaten in Kinderhände. Zudem leiden einheimische Hersteller, darunter viele kleine Handwerksbetriebe, unter Billigimporten aus Fernost. Im Jahr 2023 wurde Spielzeug im Wert von 6,5 Milliarden Euro in den europäischen Binnenmarkt eingeführt, 80 Prozent davon aus China, meldet die EU.

Zollkontrollen zu lasch

Marianne Haid, Vorstandsmitglied der Fachgruppe Holzspielzeug im Verband der Spielwarenindustrie, glaubt allerdings nicht daran, dass die Verordnung vor Billigimporten schützen wird. Sie sieht den Hebel eher bei strengeren Zollkontrollen im Onlinehandel, wo Kleinsendungen im Wert von bis zu 150 Euro bislang unter dem Radar bleiben. "Deshalb bekommt man größere Bestellungen in mehreren kleinen Paketen zugeschickt", erklärt Haid.

Zwar soll ab Juli dieses Jahres auf Kleinsendungen ein fester Zoll von drei Euro erhoben werden, dennoch bezweifelt auch der TÜV, dass auf diese Weise die Einfuhren von Produkten mit unklaren Lieferketten und zweifelhaften Sicherheitsprüfungen eingedämmt werden. Der Verband fordert daher mehr Ressourcen und Befugnisse für Zoll und Marktüberwachungsbehörden, um physische Kontrollen auszuweiten.

Herausforderungen für kleine Betriebe

Ein zentrales Element der neuen EU-Verordnung ist der digitale Produktpass für Spielzeug. Er soll Verbrauchern wie Behörden sicherheitsrelevante Informationen zugänglich machen. In der Umsetzung sieht Marianne Haid die größte Herausforderung, gerade für kleine Betriebe. "Noch gibt es viele Unklarheiten. Die notwendigen Informationen sind jedenfalls in allen Unternehmen vorhanden. Sie digital zur Verfügung zu stellen, dürfte für kleinere Hersteller jedoch nicht so einfach werden", glaubt Haid, die sich bei der Firma Ostheimer im schwäbischen Zell unter Aichelberg um Produktsicherheit kümmert.

Allgemein wird eine Verbesserung des Schutzniveaus bei Spielzeug be­grüßt, obwohl bereits heute sehr strenge Grenzwerte gelten, insbesondere bei Farben oder Konservierungsstoffen für Knete und Spielschleim. Dennoch war Spielzeug im vergangenen Jahr beim europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate die am zweithäufigsten gemeldete Produktgruppe nach Kosmetik. Bei fast der Hälfte der Warnmeldungen wurden chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisiko angegeben.

Kunden mit hohen Sicherheitsstandards

Bei Werner Spielzeug im erzgebirgischen Seiffen sieht man der neuen EU-Verordnung gelassen entgegen. "Auf uns hat das keine Auswirkungen, weil wir an einen Großkunden mit sehr strengen Sicherheitsanforderungen liefern, die über den ge­setzlichen Vorgaben liegen. Dafür mussten wir ein spezielles Audit durchlaufen", erklärt Inhaber Wolfgang Werner. Das Holz, das die sieben Beschäftigten des Betriebes verarbeiten, verfügt über Herkunftsnachweise mit Geo­daten. Selbst die Ab­fallmengen werden dokumentiert. "Außerdem produzieren wir kein Spielzeug für Kinder unter drei Jahren", so Werner.

Bei Spielzeug für Kleinstkinder bis zu diesem Alter gelten besonders hohe Sicherheitsvorgaben. Hier hatte der TÜV-Verband eine verpflichtende unabhängige Prüfung angeregt, die in der neuen Spielzeugverordnung jedoch nicht vorgesehen ist. Dies sei eine verpasste Chance, ebenso wie eine stärkere Marktüberwachung beim Online-Handel.