Antragsteller sind neben dem Kreisverband die Landes- und die Bundespartei SPD-Parteiausschlussverfahren gegen Sarrazin beginnt

Mit der mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf hat das Parteiausschlussverfahren gegen den ehemaligen Berliner Finanzsenator und Bundesbanker Thilo Sarrazin begonnen. Sarrazin wird wegen provokanter Thesen zur Integration parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist sein Buch "Deutschland schafft sich ab".

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SPD-Parteiausschlussverfahren gegen Sarrazin beginnt

Berlin (dapd-bln). Mit der mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf hat das Parteiausschlussverfahren gegen den ehemaligen Berliner Finanzsenator und Bundesbanker Thilo Sarrazin begonnen. Sarrazin wird wegen provokanter Thesen zur Integration parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist sein Buch "Deutschland schafft sich ab".

Antragsteller sind neben dem Kreisverband die Landes- und die Bundespartei. Sarrazin, der seit 1973 der SPD angehört und sich gegen den Rauswurf zur Wehr setzen will, lässt sich durch den früheren Ersten Bürgermeister Hamburgs, Klaus von Dohnanyi, vertreten. Vor Beginn der nicht öffentlichen Verhandlung wollte er sich nicht äußern, sondern scherzte nur mit den zahlreichen Journalisten aus dem In- und Ausland.

"Wir werden hier heute ein faires Verfahren haben", sagte die Generalsekretärin der Bundes-SPD, Andrea Nahles. Beide Seiten hätten ausreichend Gelegenheit, ihre Positionen darzulegen. Nahles fügte hinzu: "ich hoffe, dass unsere Argumente die Schiedskommission überzeugen werden."

Vor der dreiköpfigen Schiedskommission können die Antragsteller jeweils kurze Erklärungen abgeben. Sarrazin hat dann Gelegenheit zur Erwiderung. Anschließend kann das Gremium beide Seiten befragen. Mit einer Entscheidung am selben Tag wird nicht gerechnet.

Bei dem Parteiordnungsverfahren ist ein schnelles Ende ohnehin nicht in Sicht. Der Unterlegene kann Berufung vor der Landes- beziehungsweise Bundesschiedskommission einlegen, die dann jeweils sechs Monate Zeit haben.

Ein erstes Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Politiker war im März 2010 gescheitert. Damals hatten ein Kreis- und ein Ortsverband wegen abfälliger Äußerungen Sarrazins über Zuwanderer den Antrag gestellt. Die Landesschiedskommission sah später jedoch keinen Verstoß gegen die Parteiordnung.

dapd