In den kommenden Tagen erhalten Sie vielleicht Post mit Wahlunterlagen. Bei der Sozialwahl können mehr als 50 Millionen Deutsche ihre Stimme abgeben. Doch die meisten wissen nicht, was es mit dieser Wahl auf sich hat.

2017 haben mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte die Gelegenheit, die Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie bei den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk zu wählen.
Ab dem 25. April werden die Unterlagen zur Sozialwahl per Post zugestellt. Was Sie darüber wissen sollten.
Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte, Rentnerinnen und Rentner ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen sie alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in diese Parlamente. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Stichtag ist der 31. Mai 2017. Für Mitglieder der BARMER findet auf Grund der Fusion von BARMER-GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017.
Was ist die Sozialwahl?
Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner im Gegensatz zur privaten Versicherung ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre Vertreter in diese Parlamente. Hier vertreten Versicherte die Interessen von Versicherten. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. Diese Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger.
Bei welchen Fragen kann die Selbstverwaltung mitreden?
Die gewählten Vertreter können bei Grundsatzfragen mitentscheiden: Ob es um die Verabschiedung der Haushalte geht, oder beispielsweise darum, welche spezialisierten Rehabilitationsleistungen die Rentenversicherung anbietet, welche neuen Satzungsleistungen in den Katalog der Krankenversicherung übernommen werden – bei Entscheidungen, die Versicherte direkt betreffen, ist die Stimme der Selbstverwaltung entscheidend. Hierzu zählen auch Fusionen mit anderen Krankenkassen.
Im Jahr 2017 findet die Sozialwahl zum zwölften Mal statt. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt.
Was wird gewählt?
Bei der Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland heißt das Parlament Vertreterversammlung. Bei den Ersatzkassen nennen sich die Parlamente und deren Mitglieder Verwaltungsräte.
Wer darf wählen?
Bei der Sozialwahl dürfen Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und Mitglieder der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Mitglieder der BARMER findet ein späterer Wahltermin statt. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Weitere Informationen zur Sozialwahl. dhz