Die Sozialversicherung-Rechengrößenverordnung ist beschlossen. Wichtigste Neuigkeit für Handwerker: Der Regelbeitrag für die Handwerkerrentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern unverändert bei 508,45 Euro, während er sich in den neuen Bundesländern auf 485,56 Euro erhöht. Alle Informationen zu den Sozialversicherungsgrenzen 2011 finden Sie hier.
Sozialversicherungsgrenzen 2011
Alle Informationen zu den Sozialversicherungsgrenzen 2011 finden Sie hier .