Wirtschaftsministerkonferenz der Länder Sozialversicherung: Vorfälligkeit bleibt

Eine zentrale Forderung des Handwerks stand bei der Wirtschaftsministerkonferenz in Dresden auf dem Programm: die Abschaffung der vorgezogenen Zahlungspflicht für Sozialversicherungsbeiträge. Die Überschüsse seien groß genug, hieß es im Vorfeld. Doch der Vorschlag fand keine Mehrheit.

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sorgt seit langem für Kritik. Die Wirtschaftsminister der Länder wollen sie nun abschaffen. - © benjaminnolte/Fotolia.com

Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages die sogenannte Vorfälligkeit bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Sie trat zum 1. Januar 2006 in Kraft und sorgt heute für einen enormen Mehraufwand bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Die alte Regelung sah vor, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum 15. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats  zu entrichten ist. Seit dem Jahr 2006 sind die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, bereits am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zur Zahlung fällig, in dem der Lohn erarbeitet wurde – also immer schon dann, wenn die restliche Lohnabrechnung meist noch nicht erfolgt ist.

Überschuss ist groß

Mit der alten Regelung verlieren die Sozialversicherungsträger demnach keine Beitragseinnahmen, sondern erhalten diese wie bis zum Jahre 2005 üblich erst dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat. Schon lange fordert das Handwerk die Vorfälligkeit wieder abzuschaffen und hoffte nun auf Unterstützung der Wirtschaftsminister der Länder.

Schon zu Beginn der Wirtschaftsministerkonferenz, die am Mittwoch und Donnerstag in Dresden stattfand, haben Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern den Abbau bürokratischer Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen gefordert. "Die Unternehmen sollen die Sozialversicherungsbeiträge künftig wieder erst am Monatsende abführen müssen", sagte der sächsische Minister Sven Morlock (FDP) und ging damit nochmals einen Schritt weiter als es die alte Regelung vorsah.

Sein Schweriner Kollege Harry Glawe (CDU) sagte, der Überschuss der Sozialversicherung habe 2012 rund 15,8 Milliarden Euro betragen. "Damit ist der Grund für die Einführung der Vorfälligkeit nicht mehr gegeben." Doch der Antrag des Gastgeberlands Sachsen scheiterte. Die Abschaffung der Vorfälligkeit fand keine Mehrheit .

Betriebe müssen Kredite aufnehmen

Für das Handwerk stellt die Ablehnug eine Enttäuschung dar. Ob Bauwirtschaft, Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) oder der neue Handwerkspräsident: die Vorfälligkeit der Beiträge zum Monatsanfang statt zur Monatsmitte ist dem Handwerk ein Dorn im Auge. "Bei der Finanzierung der Sozialsysteme dürfen lohnintensive Betriebe nicht benachteiligt werden. Die Vorfälligkeit der Sozialbeiträge ist rückgängig zu machen", sagte Hans Peter Wollseifer direkt nach der Präsidentenwahl in der vergangenen Woche.

Durch die Vorfälligkeit würden den Betrieben rund zwanzig Milliarden Euro für laufende Zahlungsverpflichtungen fehlen, kritisierte die UFH-Vorsitzende Heidi Kluth. Auch Frank Dupré, der Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, mahnt, dass die Vorfälligkeit oftmals dazu führt, dass Betriebe extra dafür Kredite aufnehmen müssen. Sie plädieren für eine Rückkehr zur alten Regelung. So könnte ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den Handwerksbetrieben eingespart werden. jtw/dpa