Handwerksbetriebe, die bisher das Portal "sv.net" für die Übermittlung ihrer Meldungen zur Sozialversicherung verwendet haben, müssen nun umsteigen. Das Programm wird am 29. Februar 2024 abgeschaltet und durch ein neues Meldeportal ersetzt. Wer früher umsteigt, spart Geld.

Circa 550.000 Arbeitgeber nutzen das Portal "sv.net" der Krankenkassen, um ihre Meldungen zur Sozialversicherung zu übermitteln. Nun aber müssen sie sich aufgrund einer Vorschrift umorientieren.
Wie die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) mitteilt, sind die Sozialversicherungsträger gemäß Paragraph 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wurde dafür sv.net verwendet. Da die Anforderungen an den Datenaustausch laut ITSG aber stetig steigen, wurde mit "SV-Meldeportal" ein Nachfolger geschaffen. Das neue Portal ist bereits seit dem 4. Oktober 2023 freigeschaltet, sv.net hingegen wird zum 29. Februar 2024 abgeschaltet. Zwar kann sv.net bis dahin noch uneingeschränkt genutzt werden, Arbeitgeber sollten aber bald umziehen und sich auf dem neuen Portal registrieren.
So funktioniert die Anmeldung im neuen Programm
Für die Anmeldung im neuen Meldeportal ist ein Unternehmenskonto und Elster-Organisationszertifikat nötig. Das Unternehmenskonto lässt sich über die Webseite https://mein-unternehmenskonto.de/ einrichten. Mit der Registrierung erhält das Unternehmen bzw. der Selbständige ein oder gegebenenfalls mehrere Elster-Organisationszertifikate. Diese werden für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung auf dem SV-Meldeportal benötigt.
Das neue Meldeportal ist ausschließlich online anwendbar. Es soll kleinen und mittelständischen Arbeitgebern und Selbstständigen dabei helfen, Meldepflichten zu erfüllen und Bescheinigungen abzurufen.
Betriebe können sparen, wenn sie diese Frist einhalten
Das SV-Meldeportal ist kostenpflichtig. Es gibt zwei Versionen, die sich je nach Anwendergruppe unterscheiden.
- Anwendergruppe 1/Single-Mandat: Für den Austausch von Meldungen für nur eine Betriebsnummer, Preis 36 Euro netto für drei Jahre.
- Anwendergruppe 2/Multi-Mandat: Für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern, Preis 99 Euro netto für drei Jahre.
Gut zu wissen: Wer sich bis zum 31. März 2024 registriert, spart Geld. Dann ist die Nutzung des SV-Meldeportals in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei. Kostenpflichtig wird sie erst ab dem Jahr 2025. Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Onlinedatenbank als Feature
Das SV-Meldeportal bietet Nutzern optional auch die Möglichkeit, das Portal als Online-Datenspeicher zu verwenden. Die Daten sind laut dem Betreiber ITSG verschlüsselt und ausschließlich für berechtigte Benutzer einsehbar. Dies werde durch eine Zertifizierung nach ISO 27001 nachgewiesen.
Auch kleinere Handwerksbetriebe können hier ihre Firmen- und Personaldaten elektronisch abspeichern und verwalten. Die Daten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen werden für maximal fünf Jahre im Datenspeicher archiviert.
Weitere Informationen zum neuen Meldeportal gibt es hier: >>> SV-Meldeportal