Die Sozialversicherungsbeiträge steigen. Ab 2014 müssen Arbeitnehmer, die mehr als 3.937 Euro im Monat verdienen, mehr in die Renten- und die Krankenversicherung einzahlen. Aber auch bei der Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Änderungen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden 2014 erhöht. Der Grund: Steigen die Einkommen, steigen auch die sogenannten Bemessungsgrenzen und Arbeitnehmer zahlen höhere Sozialversicherungsbeiträge. So auch ab dem 1. Januar 2014. Wegen höherer Löhne und Gehälter hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrer letzten Kabinettssitzung eine entsprechende Verordnung beschlossen. Betroffen davon ist laut einem Bericht des Deutschlandfunks jeder Arbeitnehmer, der im Monat mehr als 3.937 Euro verdient. Das seien allerdings nur rund 12 Prozent der Beschäftigten.
Wie errechnen sich Sozialversicherungsbeiträge?
Der Anstieg wird anhand einer festgelegten Formel berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, ab welcher Höhe keine Beiträge mehr fällig werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird ab 2014 in Westdeutschland monatlich von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro steigen. Im Osten steigt sie von 4.900 Euro monatlich auf 5.000 Euro .
Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich die Beiträge für Gutverdiener im kommenden Jahr. Auch hier gilt eine bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze, sie erhöht sich 2014 um 112,50 Euro auf 4.050 Euro.
Neue Versicherungspflichtgrenze bei Krankenkasse
Angehoben wird zudem die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhöht sich gegenüber 2013 (52.200 Euro) auf 53.550 Euro jährlich in 2014. Wer mehr verdient als diese Grenze vorgibt, kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro für das Jahr 2014 betragen (2013: 47.250 Euro).
Neue Bezugsgröße für die Rentenversicherung
Und noch eine Änderung stand auf der Agenda. So hat das Bundeskabinett auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung neu festgelegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen. Die Bezugsgröße 2014 beträgt 2.765 Euro in den alten Bundesländern und 2.345 Euro in den neuen Bundesländern. dhz