Elektronische Gesundheitskarte Sozialgericht weist Klage gegen Gesundheitskarte ab

Die bundesweit erste Klage gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist in erster Instanz gescheitert. Das Sozialgericht Düsseldorf wies am Donnerstag die Klage eines Versicherten aus Wuppertal gegen die Bergische Krankenkasse Solingen ab.

Klage abgewiesen: Die elektronische Gesundheitskarte schränkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Ansicht des Sozialgerichts Düsseldorf nicht ein. - © Jürgen Fälchle/Fotolia.com

Nach Ansicht des Gerichts unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte in ihrer aktuellen Form bis auf das Foto nicht von der bisherigen Gesundheitskarte. Angaben zu Notfallszenarien oder chronischen Erkrankungen seien freiwillig und müssten von den Versicherten nicht angegeben werden. Insofern liege kein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung vor. Der Rechtsanwalt des Klägers kündigte Berufung an. (AZ: S9KR111/09) dapd