Soll der Gründungszuschuss gekürzt werden?

Die Neuausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik ist umstritten. Im Pro +amp; Contra diskutieren der Unions-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling und das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Soll der Gründungszuschuss gekürzt werden?

PRO: Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Im Mittelpunkt der Förderung von Langzeitarbeitslosen müssen immer der Mensch, dessen Fähigkeiten und seine konkrete Bedarfssituation stehen. Darum begrüße ich die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die die Entscheidungsfreiheit vor Ort stärkt und dafür sorgt, dass die Mittel für die Qualifizierung und Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zielgerichtet und effizienter eingesetzt werden. Ziel muss es sein, die Integration in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.

Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Möglichkeiten der Betroffenen genau auszuloten. Das gilt auch und gerade für den Gründungszuschuss. So ist nicht jeder für den Gang in die Selbstständigkeit geeignet. Darum ist es auch richtig, den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umzuwandeln. Vor Ort soll aufgrund einer fachlichen Prognose entschieden werden, ob das Geschäftskonzept tragfähig und ob der Arbeitssuchende für die Selbstständigkeit geeignet ist. Potenzielle Existenzgründer müssen ihr Konzept in Zukunft detailliert und engagiert vorbereiten, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Außerdem ist direkt zu Beginn der Arbeitslosigkeit Engagement gefragt, denn der Gründungszuschuss muss künftig früher beantragt werden: Mindestens 150 Tage lang muss noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Der Zugang zum Gründungszuschuss wird somit zukünftig gestrafft und dadurch werden Mitnahmeeffekte verhindert, die in der Vergangenheit häufig nicht ausgeschlossen werden konnten.

CONTRA: Annelie Buntenbach, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbunds:

Der Gründungszuschuss hat sich als arbeitsmarktpolitisches Instrument bewährt – das hat auch die Evaluationsforschung ergeben, die den Zuschuss als erfolgreich eingestuft hat. Die meisten Gründungen bestehen auch nach einem längeren Zeitraum fort. Warum die Bundesregierung jetzt hier wie bei anderen Instrumenten – unter anderem der Weiterbildung – den Rotstift ansetzen will, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Inhaltlich fehlt dieser Entscheidung jegliche Grundlage.

Besonders problematisch ist die Umwandlung des Gründungszuschusses von einer Pflicht- in eine Ermessungsleistung. Damit soll, so die Regierung, der Haushalt der Arbeitslosenversicherung entlastet werden. Belastet werden aber die Vermittlerinnen und Vermittler der Bundesagentur, in deren Ermessen es dann liegt, den Gründungszuschuss zu gewähren. Es setzt voraus, dass sie sachgerecht beurteilen können, ob ein Gründungsvorhaben tragfähig ist. Und sie müssen es gegen andere Vorhaben abwägen. Es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob die Mitarbeiter der Bundesagentur dies praxisnah umsetzen können. Für die Vermittler wird die Versuchung groß sein, Leistungen aufgrund reduzierter finanzieller Mittel abzulehnen. Der Zuschuss wird dann nur noch nach Kassenlage gewährt.

So spart man ein erfolgreiches Instrument kaputt, das viele Menschen in Arbeit gebracht hat. Der DGB fordert, den Gründungszuschuss als Pflichtleistung mit unveränderter Laufzeit beizubehalten und finanziell abzusichern.