ZEW-Präsident Clemens Fuest im Interview Solizuschlag: "Steuerzahler können sich nicht freuen"

Der Solizuschlag könnte schon bald auslaufen. Doch trotz eines möglichen Ende des Solis können sich Steuerzahler nicht freuen. Darüber und über den Länderfinanzausgleich spricht der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, im DHZ-Interview.

Karin Birk

Professor Clemens Fuest ist Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. - © Foto: ZEW

DHZ: Herr Fuest, Finanzminister Schäuble denkt über ein Auslaufen des Solidaritätszuschlags nach. Können sich jetzt die Steuerzahler auf eine große Entlastung freuen?

Fuest: Leider nein. Wie berichtet wird, hat Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhöhen, um den Wegfall des Steuerzuschlags auszugleichen. Allerdings sind Bundesländer und Kommunen an der Einkommensteuer beteiligt, während der
Solidaritätszuschlag in den Bundeshaushalt fließt.

DHZ: Wie kommt der Minister überhaupt darauf, das Geld mit den Ländern zu teilen?

Fuest: Man kann davon ausgehen, dass der Bundesfinanzminister dafür eine Gegenleistung erwartet. Zum einen könnte man die Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten des Bundes ändern. Zum anderen wäre es denkbar, von den Ländern zu verlangen, mehr Verantwortung für ihre Finanzen zu übernehmen, zum Beispiel indem ein veränderbarer Zuschlag der Länder auf die Einkommensteuer eingeführt wird.

DHZ: Manche Länder wollen die ­Gelder aus dem Soli lieber in einen Altschulden-Tilgungsfonds lenken. Was hat es damit auf sich?

Fuest: Einige Bundesländer haben in der Vergangenheit hohe Schulden angehäuft und spüren nun schmerzhaft die Belastung durch Zinszahlungen. Sie möchten diesen Schuldenberg gerne loswerden und hoffen, dass die Gemeinschaft aus Bund und allen Ländern ihnen die Schulden abnimmt. Das würde allerdings in Ländern wie Sachsen, in denen die Bevölkerung auf manches verzichtet hat, um die Staatsverschuldung niedrig zu halten, auf Unverständnis stoßen. So etwas wäre allenfalls im Rahmen einer Reform denkbar, die dafür sorgt, dass die Länder künftig strikte Haushaltsdisziplin wahren und im Fall der Verletzung von Schuldengrenzen von ihrer Bevölkerung höhere Steuern erheben müssen.

DHZ: Der Vorschlag mit dem Altschulden-Tilgungsfonds kommt aus dem Stadtstaat Hamburg. Müssten dann nicht bei den Flächenländern auch die Schulden der Kommunen in den Fonds einbezogen werden?

Fuest: In einigen Flächenländern, so in Nordrhein-Westfalen, sind einige Kommunen hoch verschuldet. Insofern ist es wichtig, die kommunale Ebene einzubeziehen.

DHZ: Bayern verlangt mehr Autonomie auch für die Einkommensteuer. Verschärft so ein Steuerwettbewerb nicht die Schieflagen noch?

Fuest: Nicht notwendigerweise. Es kommt darauf an, wie man die Autonomie gestaltet. Man könnte einen variablen Einkommensteuerzuschlag auf einen Höchstbetrag des Einkommens begrenzen und für den Zuschlagssatz Bandbreiten vorsehen. So kann man verhindern, dass Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen in Niedrigsteuerkommunen umziehen, um der Besteuerung auszuweichen.

DHZ: Erwarten Sie, dass Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ihre Zahlungen verringern können?

Fuest: Die anderen Bundesländer werden das kaum zulassen. Statt nur umzuverteilen, sollten wir versuchen, Fehlanreize im Finanzausgleich abzubauen. Zum Beispiel muss ein Land, das in seine Infrastruktur investiert und so das Wirtschaftswachstum erhöht, einen größeren Teil als bisher von den zusätzlichen Steuereinnahmen erhalten.