Finanzbehörden einigen sich Solidaritätszuschlag soll nur vorläufig erhoben werden

Der Solidaritätszuschlag soll nur noch unter Vorbehalt erhoben werden. Darauf verständigten sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern, wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.

Der Solidaritätszuschlag soll nur vorläufig erhoben werden. Bild: ddp

Solidaritätszuschlag soll nur vorläufig erhoben werden

Bund und Länder reagieren damit auf ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das die Abgabe als verfassungswidrig erklärt und die Klage eines Angestellten an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen hatte.

Die Steuerbescheide sollen für die Steuerjahre von 2005 an mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht den "Soli" ebenfalls als verfassungswidrig einstufen, brauchen Steuerzahler keinen Einspruch einzulegen.

Der Zuschlag wurde Anfang der 1990er Jahre als vorübergehende, sogenannte Ergänzungsabgabe eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Die Abgabe betrug zeitweilig 7,5 Prozent und wird derzeit in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer erhoben. Der Bund nimmt durch die Abgabe jährlich rund zwölf Milliarden Euro ein.