Die Bundesregierung hat sich über den Gesetzesentwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geeinigt. Die Solarförderung soll demnach unverändert bestehen bleiben. Für Strom von Windrädern an Land soll es einen höheren Bonus geben.
Solarförderung wird nicht gekürzt
Am Donnerstag soll der Entwurf im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Entwurf nicht zustimmen. Wie die Online-Ausgabe des Spiegels berichtet, bleibt es bei der Solarförderung beim bisherigen System, wonach die Kürzungen je nach Zubau von Anlagen gestaffelt werden.
Entgegen den Forderungen der FDP wird der Bau von Solaranlagen auf Ackerflächen weiterhin nicht gefördert. Die Solarbranche zeigt sich von dieser Entscheidung enttäuscht, da die FDP auf ihrem letzten Parteitag noch beschlossen hatte, dass es wieder mehr vergütungsfähige Freiflächen für Photovoltaikanlagen geben sollte. Dies berichtet das Magazin Photovoltaik und weist zudem darauf hin, dass auch Einwände gegen die geplante Einbeziehung kleiner Photovoltaikanlagen in das Einspeisemanagement oder deren Abregelung bei 70 Prozent ohne Niederschlag blieben.
Derzeit beträgt die Solarstromvergütung je nach Größe und Bauart der Solaranlage nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) 21 bis knapp 29 Cent je Kilowattstunde. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren um 40 bis 50 Prozent reduziert und soll nach den bereits geltenden Plänen um weitere 24 Prozentpunkte im Jahr zurückgefahren werden. "Die bestehenden Einschnitte erfordern bereits eine sehr große Kraftanstrengung der Solarunternehmen. Eine noch schnellere Absenkung der Fördersätze wäre für die Branche nicht darstellbar gewesen", so die Einschätzung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar zum aktuellen Gesetzesentwurf.
Laut Spiegel beinhaltet der Gesetzesentwurf auch kleinere Änderungen bei den umstrittenen Hilfen für Windräder an Land. Der Bonus für Strom aus abregelbaren Windrädern soll demnach nun 0,48 Cent pro Kilowattstunde betragen, zuletzt waren 0,27 Cent geplant. dhz