Übersicht der Feiertage Brückentage 2015: So setzen Sie sie richtig ein

Brückentage kommen jedes Jahr wieder. Auch 2015 gibt es eine Menge davon. Wer sie richtig einsetzt, hat auch 2015 viele freie Tage am Stück frei. Wir zeigen, wie's geht.

Bis zu vier freie Tage können Beschäftigte 2015 haben, wenn sie die Brückentage im kommenden Jahr richtig ausnutzen. - © Foto: iStock

Das neue Jahr beginnt am 1. Januar mit einem Donnerstag. Wer am Freitag, den 2. Januar Urlaub nimmt, geht das neue Jahr mit vier freien Tagen am Stück entspannt an. Beschäftigte in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt können es sogar auf sechs freie Tage bringen, wenn sie am Montag, den 5. Januar noch einen Urlaubstag nehmen. In diesen drei Bundesländern ist nämlich der 6. Januar ein Feiertag (Heilige Drei Könige).

Frei durch Christi Himmelfahrt

In den Monaten Februar, März und April wird es 2015 keine Brückentage geben. Im Mai besteht wieder die Möglichkeit, die Brückentage voll und ganz auszunutzen. Mit Christi Himmelfahrt am 14. Mai (Donnerstag) besteht für Arbeitnehmer in ganz Deutschland die Möglichkeit, ein Wochenende mit vier freien Tagen zu nehmen. Dieser Feiertag gilt bundesweit. Urlaub müssten Arbeitnehmer am demzufolge am Freitag nehmen.

Das gleiche ist am ersten Juni-Wochenende möglich: Fronleichnam , der ein Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist, fällt auf den 4. Juni (Donnerstag). Ein Urlaubstag am 5. Juni könnte Angestellten dann ein viertägiges Wochenende bescheren.

Bescherung zu Weihnachten

Zum Jahresende ist noch einmal ein langes Wochenende drin. Heiligabend fällt 2015 auf einen Donnerstag. Die beiden Weihnachtsfeiertage fallen auf einen Freitag und Samstag. Nimmt man den Sonntag (27. Dezember) hinzu, kommt man mit einem halben Urlaubstag am 24. Dezember ebenfalls auf vier freie Tage zum Jahresende.

Neben den Brückentagen gibt es übrigens noch drei lange Wochenenden im Frühjahr, an denen kein Urlaub genommen werden muss. Ostern fällt 2015 auf das erste Aprilwochenende. Für Arbeitnehmer bedeutet das vier freie Tage am Stück – von Karfreitag, 3. April bis Ostermontag, 6. April).

Der Tag der Arbeit (1. Mai) ist 2015 an einem Freitag (drei Tage frei vom 1. bis 3. Mai). Dank Pfingsten haben Arbeitnehmer Ende Mai noch einmal ein langes Wochenende (drei Tage frei vom 23. bis 25. Mai (Pfingstmontag)

Brückentags-Flaute im Herbst

In der zweiten Hälfte 2015 gibt es keine Brückentage. Der Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) fällt auf einen Samstag und Allerheiligen (1. November) auf einen Sonntag. Auch die beiden bundesländerspezifischen Feiertage Mariä Himmelfahrt (15. August in Bayern und Saarland) sowie der Reformationstag (31. Oktober in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) fallen 2015 jeweils auf einen Samstag.

Allein der Buß- und Bettag (Mittwoch, 18. November) könnte Beschäftigten in Sachsen noch einmal fünf freie Tage am Stück bescheren, wenn sie am 19. und 20. November (Donnerstag und Freitag) Urlaub nehmen. cle