Unser Alltag wird immer lauter, beinahe den ganzen Tag sind wir von Lärmquellen umgeben. Das hat Folgen. Der Tag gegen den Lärm am 24. April will darauf aufmerksam machen. Besonders wichtig ist der Lärmschutz am Arbeitsplatz. So lässt er sich vermeiden.

Nicht nur das Gehör, auch das Herz-Kreislauf-System leidet unter Lärmbelästigung. Zudem steigt die Unfallgefahr, weil die Konzentration sinkt und, weil Warngeräusche nicht wahrgenommen werden. Doch Lärmbelästigung muss nicht nur mit sehr großen Lautstärken einhergehen, sondern auch die Dauerbeschallung in unserem Alltag ist Stress für die Ohren – Musik im Auto, beim Sport über Kopfhörer, Verkehrslärm und sogar im Büro oder auf der Baustelle läuft das Radio. Den meisten Menschen fällt kaum noch auf, dass sie den ganzen Tag von vielen kleinen und größeren Lärmquellen umgeben sind. Dass auch das Gehör Ruhezeiten braucht, um sich zu erholen, ist ein Thema auf das der internationale Tag gegen Lärm am 24. April 2019 hinweisen will. Er trägt das Motto "Alles laut oder was?".
Dieser Tag findet jedes Jahr statt und rückt die Folgen unseres lauten Alltags in den Fokus. So sollten wir uns gegen die Lärmbelästigung schützen – in der Freizeit und bei der Arbeit. In einigen Handwerksberufen geht es oft sehr laut zu. Doch der Lärmschutz am Arbeitsplatz ist einer der wichtigsten Punkte der Arbeitssicherheit. Jeder zweite Berufstätige leidet unter Lärmbelästigung an seiner Arbeitsstätte, zeigt der Unfallverhütungsbericht Arbeit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Lärmschwerhörigkeit ist eine der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Im Jahr 2017 gab es laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) in Deutschland 6.649 anerkannte Fälle.
Die Lärmbelästigung ist am Arbeitsplatz häufig auch deshalb so hoch, weil in den Betrieben grundsätzliche Fehler begangen werden. Welche Fehler vermieden werden sollten, und wie man den Krach am Arbeitsplatz in den Griff bekommt und für den richtigen Lärmschutz sorgt. Die wichtigsten Tipps im Überblick:
Lärmschutz: Die fünf größten Fehler für Lärmbelastung am Arbeitsplatz
1. Probleme ignorieren
Dies ist der offensichtlichste Fehler in den Betrieben. Mitarbeiter können Lärmpegeln ausgesetzt sein, die das Hörvermögen schädigen, ohne, dass es jemand erkennt.
Mitarbeiter müssen Probleme ansprechen
Deshalb sollten Mitarbeiter ihren Chef bei zu hohen Lärmbelastungen durchaus auf das Problem ansprechen, anstatt es zu ignorieren. Die Aufgabe des Vorgesetzten ist es, die mögliche Gefährdung durch Lärm zu identifizieren. Entspricht der Lärmpegel nicht den gesetzlichen Grenzwerten, sollte ermittelt werden, was zu tun ist. Ganz wichtig: Der Chef sollte in Sachen Lärm regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen.
2. Ungeeignetes Gerät beim Messen verwenden
Es gibt verschiedene Arten von Lärmmessgeräten – unterteilt in Handgeräte und befestigte Geräte. Deshalb die alles entscheidende Frage: Wird das richtige Gerät verwendet? Entspricht es dem geforderten Standard und kann es kalibriert werden? Wenn nicht, sind häufig unbrauchbare Messergebnisse die Folge. Um dies zu vermeiden, sollte vorab geklärt werden, ob eine feste Installation im Betrieb möglich ist oder ob die Mitarbeiter das Gerät den ganzen Arbeitstag dabei haben müssen. diesem Fall ist ein spezielles Lärmdosimeter zu empfehlen.
Lärm-Apps ungeeignet
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor Lärm-Apps. "Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet", sagt Florian Schelle, Lärmexperte beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV anlässlich des Tages gegen den Lärm.
Handys filtern bestimmte Frequenzen im Geräuschspektrum, damit vor allem Sprache gut verstanden und Umgebungsgeräusche weitestgehend ausgeblendet werden. Diese Filterfunktion unerscheidet sich je nach Handytyp. "Für eine erste, sehr grobe Einschätzung im privaten Rahmen mag die App auf dem Handy sinnvoll sein. Wenn es aber darum geht, exakt über die Höhe von Lärmbelastungen zu entscheiden, raten wir von Lärm-Apps dringend ab", warnt Schelle.
Der Lärmexperte des IFA rät, sich an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu wenden, wenn es im beruflichen Umfeld Probleme mit Lärm gebe.
3. Fehlerhaftes messen
Diesen Fehler kann auch das beste Gerät nicht ausbügeln. Die Folge: Die Ergebnisse sind nicht präzise und damit nicht repräsentativ. Das bedeutet, die Messwerte können bei möglichen Auseinandersetzungen infrage gestellt werden.
Gemäß EU-Direktive soll eine arbeitsplatzbezogene Messung in Kopfhöhe erfolgen. Vorzugsweise ohne den betreffenden Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Wenn der Mitarbeiter anwesend sein muss, dann sollte die Messung im Abstand von mindestens 15 Zentimetern erfolgen. Zusätzlich ist eine Überprüfung, ob der entsprechende Kollege Rechts- oder Linkshänder ist, empfehlenswert. Auch das kann entscheidenden Einfluss auf die Messergebnisse haben.
Achtung: Der Chef muss sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt wird.
4. Das Gerät vorher nicht kalibrieren
Wie soll man ohne Kalibrierung wissen, ob das Gerät beschädigt wurde oder Fehlfunktionen aufweist? Deshalb ist eine Kalibrierung vorab besonders wichtig. Gerade das Mikrofon ist ein sensibler Bestandteil des Messgeräts. Deshalb sollte vor und nach der Messung ein Schallkalibrator verwendet werden. Wichtig: Der Kalibrator sollte mindestens Klasse 2 gemäß IEC 60942:2003 erfüllen.
Alle zwei Jahre Werkskalibrierung vorgeschrieben
Zusätzlich zur Kalibrierung müssen die Geräte mindestens alle zwei Jahre werkskalibriert werden. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Schallpegelmesser als auch Kalibrator fehlerfrei arbeiten.
5. Das Optimierungspotenzial wird nicht genutzt
Ob leisere Maschinen, angepasste Arbeitszeiten, Schallschutzwände oder lärmabsorbierende Verkleidungen – generell gilt: Potenzielle Verbesserungen beim Lärmschutz sollten immer ausgeschöpft werden. Denn: Hat man eine Gefährdung durch Lärm festgestellt und beispielsweise Kapselgehörschutz bereitgestellt beziehungsweise die Umgebungsgeräusche auf unter 70 Dezibel gesenkt, bleibt dennoch eine Restgefährdung bestehen. Hier sollte man sich immer die Frage stellen, wie diese zu reduzieren ist.
Zusammengefasst heißt das, die fünf größten Fehler für Lärm am Arbeitsplatz sind:
- Ignorierte Probleme
- Ungeeignete Messgeräte
- Fehlerhaftes Messen
- Unzureichendes Kalibrieren des Messgerätes
- Ungenutztes Optimierungspotential
Lärmschutz wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Lärmschutz spielt dabei eine große Rolle. Das genaue Vorgehen wird von der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ geregelt. Nur "fachkundige Personen" dürfen die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Fehlt dem Betrieb diese Fachkunde, kann er sich beispielsweise an seine Berufsgenossenschaft wenden.
Gesetze und Verordnungen zum Lärmschutz
gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv
gesetze-im-internet.de/arbmedvv
gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
Herstellerangaben zu Lärmbelastungswerten oft undurchsichtig
Zunächst ist wichtig herauszufinden, wie hoch die Lärmbelastungswerte tatsächlich sind. Herstellerangaben auf Maschinen oder in Bedienungsanleitungen geben Informationen, doch sind die Angaben oft undurchsichtig oder unvollständig. Absolute Sicherheit erreichen Chefs letztlich nur durch unabhängige Messungen, denn nicht selten kommen im Unternehmen mehrere Lärmquellen gleichzeitig zusammen.
Wichtig: Grenzwerte für Lärmbelastung beachten
Ob der Lärm von klassischer Musik oder von Schlagbohrern verursacht wird, ist gleichgültig. Ausschlaggebend ist die Dosis: Der "Tageslärmexpositionspegel". Er ergibt sich aus der durchschnittlichen Lautstärke, die über den Tag verteilt auf die Menschen einwirkt und dem Zeitraum, in dem sie dem Lärm ausgesetzt sind.
Tageslärmexpositionspegel = Ø Lautstärke / Zeitraum der Lärmbelastung
Ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel im Mittel eines Achtstundentages ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter auf die außergewöhnliche Lärmbelastung hinzuweisen und Kapselgehörschutz zur Verfügung zu stellen.
Ab 85 Dezibel muss er zudem kontrollieren, ob seine Mitarbeiter den Gehörschutz verwenden. Wichtig ist, allen klarzumachen, dass sie sich ohne Gehörschutz irreparable Schäden zuziehen. Für Spitzenlautstärken gilt ein Grenzwert von 137 dB (C).
Schallquellen, deren Lärmpegel und die Auswirkungen
| Schallpegel | Schallquelle | Gefahr für das Gehör |
|---|---|---|
| 30 dB (A) | Flüstern | Keine |
| 35 dB (A) | Deckenventilator | Keine |
| 60 dB (A) | Normales Gespräch | ungefährlich, aber Konzentrationsstörend |
| 70 dB (A) | Haartrockner | meist ungefährlich, aber Risikoerhöhung von Erkrankungen |
| 80 dB (A) | Starker Verkehr, Dreherei | meist ungefährlich, aber Risikoerhöhung von Erkrankungen |
| 90 dB(A) | Handschleifgerät | gefährlich bei Längerer Einwirkung (über 40 Std/Woche) Hörschaden |
| 95 dB(A) | Handschleifgerät | gefährlich bei Längerer Einwirkung (über 40 Std/Woche) Hörschaden |
| 100 dB (A) | Kreissäge | gefährlich bei Längerer Einwirkung (über 40 Std/Woche) Hörschaden |
| 105 dB(A) | Schlagschrauber | gefährlich bei Längerer Einwirkung (über 40 Std/Woche) Hörschaden |
| 110 dB (A) | Druckluftmeißel, Kettensäge | gefährlich bei Längerer Einwirkung (über 40 Std/Woche) Hörschaden |
| 115 dB (A) | Bleche hämmern | gefährlich bei Längerer Einwirkung (über 40 Std/Woche) Hörschaden |
| 140 dB (A) | Flugzeugstart | sehr gefährlich schon bei kurzer Einwirkung Gehörschaden |
| 150 dB(A) | Schmiedehammer | sehr gefährlich schon bei kurzer Einwirkung Gehörschaden |
Raumakustische Maßnahmen senken den Lärmpegel
Noch bevor der Chef den Mitarbeitern Gehörschutz überreicht, muss er versuchen, Lärmquellen, wie beispielsweise bei den Maschinen, auszuräumen. Wer neue Maschinen kauft, sollte auf die Lärmentwicklung achten. Bei bestehenden Maschinen lassen sich häufig Kapselungen einarbeiten. Wo das nicht möglich ist, rät Günter Puzik, Lärmschutzexperte der Handwerkskammer für München und Oberbayern, zu raumakustischen Maßnahmen: "Mit Begrenzungsflächen, die den Lärm absorbieren statt reflektieren, lässt sich der Halleninnenpegel meist deutlich senken."
Auch organisatorische Schritte können viel bewirken. Man sollte darauf achten, laute Arbeitsvorgänge immer am Rand des Raumes auszuführen, um Kollegen zu schützen. Auch Arbeitsabläufe lassen sich optimieren. Wenn geräuschintensive Arbeiten nacheinander statt zeitgleich gemacht werden, schaukelt sich der Lärmpegel weniger auf.
Persönliche Schutzausrüstung kommt zuletzt
Erst, wenn alle Möglichkeiten ausgereizt sind, kommt die persönliche Schutzausrüstung an die Reihe. Neben Kapselgehörschutz und klassischen Gehörschutzstöpseln sind individuell angepasste Otoplastiken, die im Ohr getragen werden, empfehlenswert. Eine Untersuchung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zeigt allerdings, dass die Filterelemente der Otoplastiken häufig verstopfen und die Nutzer dadurch immer schlechter damit klarkommen.

Auch das mag ein Grund sein, weshalb persönliche Schutzausrüstung oft zu wenig genutzt wird. Zudem bemerken Menschen, die mit lauten Maschinen arbeiten, Beeinträchtigungen nicht sofort. "Eine Hörschädigung kommt schleichend, erste Auswirkungen spüren Betroffene häufig erst nach Jahren", sagt Patrick Kurtz, Lärmschutzexperte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Hörschäden sind irreparabel
Erste Effekte, die Lärmschwerhörige meist feststellen, sind Schwierigkeiten, in größeren Gruppen einzelne Stimmen herauszufiltern – der sogenannte Cocktailparty-Effekt. "Doch erst, wenn sich der Schaden manifestiert hat, sind die Leute von ihrem Leiden sehr betroffen", ergänzt Kurtz. Die Schäden sind jedoch irreparabel.
Gerade junge Mitarbeiter unterschätzen die Folgen des Gehörverlustes häufig. Allerdings sind Hörgeräte nicht mit Brillen vergleichbar. Wer ein Hörgerät hat, hört trotzdem nicht so gut, wie Menschen mit normalem Gehör.
Investitionen in den Lärmschutz lohnen sich langfristig
Investitionen in neue Maschinen und Lärmschutz schrecken natürlich zunächst ab. Doch die Kosten für Arbeitgeber, ihren Angestellten eine Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen oder geräuscharme Maschinen anzuschaffen, sind meist geringer, als kranke Mitarbeiter zu beschäftigen. Ein durch Lärm ausgelöster Tinnitus beispielsweise, also ein ständiges Pfeifen im Ohr, schlägt häufig auf die Psyche. Und das kann dazu führen, dass jemand über Wochen oder Monate ausfällt.
Jeder Mitarbeiter sollte aber auch selbst darauf achten, sich nicht zu viel Lärm auszusetzen. Vor allem bei einer hohen Lärmbelastung am Arbeitsplatz sind für das Gehör Regenerationsphasen in der Freizeit enorm wertvoll. Zu denken, dass Gehörschutz nicht wichtig ist, weil man ohnehin schon schlecht hört, ist schlichtweg falsch.
Weitere Informationen zu Lärm im Betrieb
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV )
- Technische Regel Lärm (und Vibrationen)
- Fachinformationen "Lärm“ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Webcode: 454
- BGI 725 "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien“
- DGUV Information 209-023 (bisher BGI 688): Lärm am Arbeitsplatz
- DGUV FA-Informationsblatt Nr. 013: "Leise Maschinen - Auswahl und Beschaffung", Ausgabe 08/2010
- DGUV IFA-Information: Lärmquelle Kreissäge: einfache Lösungen für gehörschonendes Arbeiten
- DGUV IFA Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-243 "Geräuschminderung durch Kapselung“
- DGUV IFA Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-234 "Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen“
- DGUV Information 212-024 "Gehörschutz“
Millionen Deutsche leben in zu lauten Gebieten
Ein großes Problem ist es, dass Menschen, die bereits am Arbeitsplatz einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind, auch in ihrer Freizeit dem Gehör zu geringe Regenerationsphasen geben. Denn: Millionen Deutsche leben in zu lauten Gebieten. Ob Autos, Bahnen oder Flugzeuge, wir sind permanentem Verkehrslärm ausgesetzt. Deshalb versuchen Kommunen nun mehr für den Lärmschutz zu unternehmen.
Straßen- und Schienenverkehr sind Berechnungen zufolge die größten Lärmverursacher in Deutschland, gefolgt vom Flugverkehr. Mindestens zehn Millionen Menschen leben in der Nähe von Straßen, deren Lärm als starke Belästigung eingestuft wird. Dies zeigen Daten einer Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2016. Von zu lautem Straßenverkehr sind demnach 76 Prozent der Befragten betroffen. Der Flugverkehr stört 44 Prozent der Bevölkerung und durch Schienenverkehr fühlen sich 39 Prozent gestört .
Straßenlärm und Nachbarn stören die meisten Menschen
Eine Umweltbewusstseinsumfrage aus dem Jahr 2016 ergab, dass unter den Lärmquellen der Straßenverkehr die meisten Menschen stört. Allerdings nannten die Befragten auf Platz zwei zu laute Nachbarn sowie Industrie- und Gewerbelärm. Rund 60 Prozent der Befragten gaben an durch Geräusch der Nachbarn und 46 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört zu werden.
Lärmschutz: Was man für sich tun kann
Nicht jeder Mensch kann es sich leisten, einer lauten Umgebung zu entfliehen, zum Beispiel der relativ billigen Wohnung an der Hauptverkehrsstraße. Experten empfehlen deshalb, möglichst in einem ruhigen Zimmer zu schlafen. Für den persönlichen Lärmschutz sollte man sich entsprechende Phasen der Ruhe und Entspannung bewusst schaffen und regelmäßig ruhige Orte aufsuchen, um so der Lärmbelastung am Arbeitsplatz und im Alltag für einige Stunden pro Woche zu entfliehen. sch/bst/end/dhz
Dieser Beitrag wurde am 10. April 2019 aktualisiert.