Arbeitsrecht So läuft eine Kündigungsschutzklage während der Elternzeit ab

Auch in der Elternzeit ist eine Kündigung möglich – allerdings nur in Ausnahmefällen. Wer klagt, durchläuft ein klar geregeltes Verfahren.

Minijob Kündigungsfrist
Kündigung trotz Elternzeit? Nur in diesen Ausnahmefällen erlaubt. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Gerade in kleinen Betrieben wirft eine Kündigung während der Elternzeit viele Fragen auf – rechtlich ist der Ablauf klar geregelt.

Wann eine Kündigung in der Elternzeit zulässig ist

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erlaubt – etwa bei einer Betriebsschließung infolge einer Insolvenz oder wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage

Beschäftigte, die sich gegen die Kündigung wehren wollen, reichen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Der Ablauf unterscheidet sich nicht von Klagen außerhalb der Elternzeit. Zunächst wird dem Arbeitgeber die Klageschrift zugestellt. Danach setzt das Gericht einen sogenannten Gütetermin an.

Dieser erste Gerichtstermin findet nur mit dem oder der Vorsitzenden Richter statt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden – etwa durch Rücknahme der Kündigung oder einen Vergleich.

Kommt keine Einigung zustande, kann das Gericht einen weiteren Gütetermin oder direkt einen Kammertermin festsetzen. Spätestens dort fällt eine Entscheidung.

Ablauf vor dem Kammertermin

Vor dem Kammertermin tauschen beide Seiten schriftlich ihre Argumente aus. Arbeitgeber und Beschäftigte legen dar, warum die Kündigung gerechtfertigt oder eben nicht rechtens war. In der mündlichen Verhandlung selbst sitzen neben dem Vorsitzenden zwei ehrenamtliche Richter. Diese sogenannte Kammer entscheidet über den Fall, sofern keine Einigung erzielt wird. Oft fällt die Entscheidung bereits im ersten Kammertermin – es kann aber auch weitere geben.

Welche Unterlagen relevant sind

Beschäftigte müssen dem Gericht in der Regel den Arbeitsvertrag, den Antrag auf Elternzeit, einen Nachweis über die Geburt des Kindes sowie das Kündigungsschreiben vorlegen. Als Arbeitgeber sollten Sie darauf vorbereitet sein, alle relevanten Dokumente ebenfalls zur Verfügung zu stellen und den Kündigungsgrund nachvollziehbar darzulegen.

Mit Inhalten der dpa