Wer über die Risiken einer Geldanlage nicht richtig informiert wird oder wegen eines nicht genehmigten Kreditvertrags mit seiner Hausbank in Streit gerät, muss nicht gleich klagen. Oft kann ein Ombudsmann helfen und Bankkunden sparen Anwalts- und Gerichtskosten. Was bei Schlichtungsverfahren wichtig ist.

Rund 11.000 Streitfälle zwischen Bankkunden und Geldinstituten wurden im vergangenen Jahr außergerichtlich geklärt. Jedes zweite Verfahren, das mit Hilfe eines Ombudsmanns geklärt wurde, ging zugunsten der Anleger aus und diese haben dabei auch noch Geld gespart. Anders als ein Gerichtsverfahren ist ein Schlichtungsverfahren für die Bankkunden nämlich kostenlos.
Eine bundesweit einheitliche Beschwerdestelle gibt es dafür zwar nicht, aber trotzdem eine Anlaufstelle für jeden. Kunden der privaten Banken wenden sich an den Bundesverband deutscher Banken. Diejenigen, die ihre Finanzgeschäfte bei den Sparkassen erledigen, kontaktieren den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) oder den zuständigen Regionalverband.
Wer bei einer Volksbank Kunde ist, sendet seine Beschwerde an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "In Zweifelsfällen sollten Kunden bei ihrem Geldinstitut direkt nachfragen, an welchen Ombudsmann sie sich wenden können", rät Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Nicht immer neutral
Wer Differenzen mit seiner Bank hat, muss also nicht in jedem Fall vor Gericht ziehen. Bankkunden, die zunächst versuchen eine Klärung mit Hilfe eines Ombudsmanns zu erzielen, müssen laut der Verbraucherzentrale Thüringen allerdings damit rechnen, dass diese nicht immer komplett unvoreingenommen sind.
Dass nicht mehr als die Hälfte der Verfahren außergerichtlich geklärt werden, hält sie für wenig. "Ich halte es nicht für richtig, dass die Schlichter unmittelbar bei den Verbänden angesiedelt sind", erklärt Eckehard Balke von der Verbraucherzentrale in Erfurt. Besser wäre es aus seiner Sicht, wenn es außerhalb der Verbandsebene an neutraler Stelle eine unabhängige Beschwerdestelle gäbe.
Die Banken weisen den Vorwurf der fehlenden Objektivität der Ombudsleute zurück. "Die Schlichter sind keine Mitarbeiter der Geldinstitute", erklärt Julia Topar. "Bei ihnen handelt es sich um ehemalige hohe Richter und Ministerialbeamte, die die Fälle neutral beurteilen."
Wer eine der Schlichtungsstellen der Banken kontaktieren möchte, muss das schriftlich tun. Neben einer präzisen Schilderung des Falls gehören Kopien von Unterlagen zum Anschreiben unbedingt dazu. Die Forderung, die der Verbraucher an die Bank hat, sollte in dem Brief klar benannt werden. Die Kundenbeschwerdestelle des jeweils zuständigen Verbands prüft das Schreiben nach Eingang.
Nicht alles zugelassen
Noch lange nicht alle Beschwerden werden für das Schlichtungsverfahren zugelassen. "Die Schlichtung ist unzulässig, wenn die Beschwerde bereits anderweitig – etwa bei einem Gericht oder einer anderen Schlichtungsstelle anhängig ist", erläutert Stefan Marotzke vom DSGV in Berlin. Nach seinen Angaben ist eine Schlichtung auch nicht mehr möglich, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde in der Schlichtungsstelle bereits verjährt war und das jeweilige Geldinstitut sich auf die Verjährung beruft.
Ist die Beschwerde für das Schlichtungsverfahren zugelassen, wird als erstes eine Stellungnahme der Bank eingeholt. Sie ist gehalten, sich innerhalb von vier Wochen zu dem Streitfall zu äußern. Auf diese Ausführungen kann der Kunde noch einmal reagieren. Wenn an dieser Stelle die Meinungsverschiedenheit nicht beigelegt werden kann, befasst sich der Ombudsmann mit dem Fall. Er entscheidet auf Basis der Unterlagen, die ihm von beiden Seiten vorliegen.
Für den Kunden hat das Verfahren nicht nur den Vorteil, dass es kostenlos ist – während des Verfahrens ruht zudem die Verjährung. Der Nachteil: Die Schlichtersprüche sind für die Geldinstitute nicht bindend. Lediglich die privaten Banken sehen sich in der Pflicht, dem Schlichterspruch nachzukommen – wenn der Streitwert bei bis zu 5.000 Euro liegt.
Wenn ein Kunde mit seiner Beschwerde beim Schlichter kein Gehör gefunden hat oder aber der Schiedsspruch für ihn positiv ausgegangen ist, die Bank ihn aber nicht umsetzt, dann bleibt immer noch der Rechtsweg . dpa/dhz
Eine Übersicht über die wichtigsten Beschwerdestellen finden Sie auf der Website der Bafin.