Impressumspflicht für Werbemedien So gestalten Sie Prospekte und Flyer rechtssicher

Ob die eigene Homepage oder der Facebook-Auftritt – fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben sind immer ein Abmahnrisiko. Doch wie sieht die Rechtslage bei Prospekten und Flyern aus, die Handwerksbetriebe verteilen? Darüber hat nun das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Broschüren und Flyer brauchen einen eindeutigen Herausgebernachweis. - © gena96/Fotolia.com

Eine Forderung von 1.000 Euro und mehr für ein nicht ordentlich aufgeführtes Impressum? Das ist heute keine Seltenheit mehr. Verschiedene Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf Abmahnungen spezialisiert und durchsuchen das Internet nach Rechtsverstößen von Unternehmen. Gerade kleine Betriebe kann eine solche Forderung wirtschaftlich hart treffen. Oft passieren solche Fehler aus Unwissen oder mangelnder Sorgfalt heraus.

Unternehmer müssen nicht nur die eigene Internetseite mit einem vollständigen Impressum ausstatten, sondern auch ihre Seiten in Sozialen Netzwerken. Doch die Impressumspflicht ist noch weitreichender: Auch Prospekte und Flyer sind von dem Nachweis nicht ausgenommen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Anschrift und Telefon reichen nicht

Im konkreten Fall hatte ein Möbelhaus einen Werbeprospekt herausgegeben, auf dem nur die Anschrift und die Telefonnummer des Unternehmens angegeben waren. Zu wenig, meinte bereits in erster Instanz das Landgericht Saarbrücken und gab einem dagegen klagenden Wettbewerbsverein Recht. Demnach gehört zu einem rechtskonformen Werbeprospekt ein vollständiges Impressum mit dem Namen des Geschäftsinhabers und der Geschäftsadresse. Das beklagte Möbelhaus hatte zudem noch einen Einleger im Werbeprospekt. Unternehmensangaben fehlten hier sogar vollständig.

Mit Urteil (Az. 1 U 41/12 – 13) vom 6. März 2013 bestätigte das Oberlandesgericht Saarbrücken die Entscheidung der Vorinstanz. Die Richter argumentierten, dass die Impressumsangabe nicht nur ein Identitätsnachweis ist, sondern auch dazu dient, den Herausgeber des Prospekts ohne großen Aufwand ermitteln zu können. Das OLG verurteilte das Möbelhaus auf Unterlassung dieser Werbeform.

Ein rechtssicheres Impressum lässt sich dabei schnell umsetzen.

Allgemeine Tipps zur Gestaltung und Platzierung des Impressums finden Sie hier .

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Die Impressumangabe ist jedoch bei allen genutzten Medien nur ein wichtiger Schutz vor Abmahnungen. Zusätzliche Rechtssicherheit – wenn Sie zum Beispiel auf Angebote Dritter verlinken – schafft ein wirksamer Haftungsausschluss. Orientierung finden Sie hier .