Im Ausland erworbener Berufsqualifikationen So funktioniert das Anerkennungsgesetz in der Praxis

Das Gesetz zur "Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" ist seit 1. April 2012 in Kraft. Es soll allen helfen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben.

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist gestiegen. Allerdings ist ein Antrag nicht gleichzusetzen mit einem positiven Bescheid. - © Kadmy/Fotolia
Das Gesetz zur "Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" ist seit 1. April 2012 in Kraft. Es soll allen helfen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben. Über die Internetplattform sollen Interessierte den richtigen Ansprechpartner für ihre ausländische Ausbildung finden. Bei Handwerksberufen sind es die Handwerkskammern.
  • Bei der Hotline ihrer Handwerkskammer können sich neben ungelernten Arbeitern auch die Arbeitgeber telefonisch informieren. Nn Bei einem persönlichen Beratungsgespräch klärt der Berater den gewählten Referenzberuf. Anhand der vorgelegten Zeugnisse rät er, ob ein Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist. Maßstab ist die aktuelle Ausbildung in Deutschland.
  • Stellt der Interessent einen Antrag, prüft die Handwerkskammer anhand der eingereichten Dokumente, ob die Ausbildung gleichwertig ist. Dies ­kostet den Antragsteller zwischen 100 und 600 Euro. Innerhalb von drei Monaten soll es eine Auswertung ­geben.
  • Fehlen Teile der Ausbildung, kann er sie in einer Qualifikationsanalyse nachweisen. Dies ist eine schriftliche oder praktische Prüfung. Die Kosten trägt der Antragsteller.
  • Der Antragsteller bekommt eine Bescheinigung über die vollständige oder teilweise Gleichwertigkeit seiner Ausbildung mit einem deutschen Gesellen- oder Meisterbrief.