Das Gesetz zur "Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" ist seit 1. April 2012 in Kraft. Es soll allen helfen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben.

- Bei der Hotline ihrer Handwerkskammer können sich neben ungelernten Arbeitern auch die Arbeitgeber telefonisch informieren. Nn Bei einem persönlichen Beratungsgespräch klärt der Berater den gewählten Referenzberuf. Anhand der vorgelegten Zeugnisse rät er, ob ein Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist. Maßstab ist die aktuelle Ausbildung in Deutschland.
- Stellt der Interessent einen Antrag, prüft die Handwerkskammer anhand der eingereichten Dokumente, ob die Ausbildung gleichwertig ist. Dies kostet den Antragsteller zwischen 100 und 600 Euro. Innerhalb von drei Monaten soll es eine Auswertung geben.
- Fehlen Teile der Ausbildung, kann er sie in einer Qualifikationsanalyse nachweisen. Dies ist eine schriftliche oder praktische Prüfung. Die Kosten trägt der Antragsteller.
- Der Antragsteller bekommt eine Bescheinigung über die vollständige oder teilweise Gleichwertigkeit seiner Ausbildung mit einem deutschen Gesellen- oder Meisterbrief.