Ausbildungsserie So entsteht eine Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung ist die Grundlage jedes Handwerksberufs. Dennoch wird sie an Entwicklungen angepasst, überprüft und modernisiert. Aber wer ist dafür zuständig, wie entsteht eine Ausbildungsordnung und welche historische Grundlage hat sie? Ausbildungsberater Peter Braune klärt diese und andere Fragen in seiner Ausbildungsserie.

Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung ist die rechtliche Grundlage, die regelt, welche Inhalte während der Lehrzeit vermittelt werden müssen. - © industrieblick - stock.adobe.com

Neue oder modernisierte Berufe entstehen, wie zum Beispiel der Drucker, heute Medientechnologe Druck oder die Schriftsetzerin, heute Mediengestalterin Digital und Print. Seit 2021 gibt es neue handwerklichen Elektroberufe. Stark überarbeitet wurde insbesondere der Beruf Informationselektroniker, neu ist die Elektronikerin für Gebäudesystemintegration.

Die hierfür erarbeiteten Ausbildungsordnungen sind rechtsverbindliche Grundlagen für die Ausbildung im Lernort Betrieb. Sie müssen möglichst aktuell sein. Dafür werden neue erarbeitet und bestehende in gewissen Abständen überarbeitet. Manchmal wird eine zeitlich befristete Erprobungsverordnung erlassen und gegebenenfalls zu Dauerrecht.

Ausbildungsordnung: Das steht drin

Sie werden als Rechtsverordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz vom zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesbildungsministerium erlassen. Festgelegt werden mindestens

  • die Berufsbezeichnung,
  • Ausbildungsdauer,
  • Fertigkeiten und Kenntnisse,
  • Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse sowie
  • die Prüfungsanforderungen.

Historische Wurzeln der "Ordnung" betrieblicher Ausbildung finden sich bereits im Mittelalter. Einzelne Berufsstände, die Zünfte und Gilden, regelten die Lehre für ihre Betriebe. Die Ursprünge der Ausbildungsordnungen liegen am Anfang des 20. Jahrhunderts.

Eine Ausbildungsordnung wird unter Moderation von Fachkräften aus dem Bundesinstitut für Berufsbildung, unter Einbeziehung des Sachverstandes der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, der Länder und des Bundes vorbereitet und von der Bundesregierung erlassen. Parallel dazu wird, für den Lernort Berufsschule, ein bundeseinheitlich geltender Rahmenlehrplan entwickelt, mit der Ausbildungsordnung abgestimmt und gleichzeitig in Kraft gesetzt. So wird sichergestellt, dass sich die Ausbildung in den Betrieben und der Berufsschule ergänzen.

Das gilt, wenn eine Ausbildungsordnung aktualisiert werden muss

Das Verfahren beginnt, mit verschiedenen Methoden, die bestehende Ausbildungsordnung oder der Vorschlag für eine neue zu bewerten. Am Ende der Evaluation steht eine Entscheidungshilfe, auf deren Grundlage die Ordnungsarbeit startet.

Wenn die Inhalte einer Ausbildungsordnung aktualisiert werden sollen oder ein neuer Beruf benötigt wird, wird das in der Regel durch Sachverständige aus den Fachverbänden, Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite angeregt. Die Sachverständigen für die eigentliche Ordnungsarbeit werden von den Sozialpartnern benannt. Die Sachverständigen der Länder, benannt durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, erstellen die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen.

Übrigens: Der Zugang zur Berufsausbildung ist an keinen Schulabschluss gebunden. Die Jugendlichen schließen mit einem Meister oder einer Meisterin einen Lehrvertrag über ein Lehrverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf ab. Der sogenannte Ausschließlichkeitsgrundsatz besagt, dass eine betriebliche Ausbildung Jugendlicher unter 18 Jahren nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen erfolgen darf, für die es eine Ausbildungsordnung gibt.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.