Winkt aus einer abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung oder aus der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Erstattung, hängt es entscheidend vom Unternehmer ab, wie lange die Erstattung auf sich warten lässt. Hier ein kleiner Verhaltensknigge bei bestehenden Erstattungsansprüchen.
So beschleunigen Sie die Auszahlung
Erwartet ein Handwerksbetrieb eine hohe Erstattung aus der Umsatzsteuervoranmeldung oder aus der Umsatzsteuerjahreserklärung, sollte er schriftlich mitteilen, wodurch die Erstattung zustande kommt. Bei hohen Investitionen sind Kopien der Rechnungen mit dem Vorsteuerabzug einzureichen. Sind die Erläuterungen ausführlich und plausibel, steht der schnellen Erstattung nichts entgegen.
Wer jedoch keine Erläuterungen zum Grund für die Steuererstattungen angibt, riskiert, dass das Finanzamt die Erstattung von einer Sicherheitsleistung abhängig macht, bis alle Zweifel geklärt sind. Neben der Sicherheitsleistung droht meist auch noch der Besuch eines Umsatzsteuerprüfers, der den Anspruch hoher Erstattungen prüft.
Tipp: Erwartet ein Selbstständiger eine Steuererstattung, die bereits für neue betriebliche Investitionen eingeplant ist, erwartet ihn nicht selten eine böse Überraschung. Denn anstatt das Guthaben auszuzahlen, verrechnet das Finanzamt das Guthaben mit Steuerschulden. Das müssen Handwerker aber nur dann akzeptieren, wenn die Steuerschuld bereits fällig ist.
dhz