Nicht nur das Telefonieren am Steuer ist verboten, sondern schlicht jede Handynutzung ohne Freisprechanlage. Es gibt aber Ausnahmen. Was Sie laut Rechtsprechung dürfen und was nicht, erfahren Sie hier.

Dass das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt für Autofahrer verboten ist, ist hinlänglich bekannt. Dagegen glauben viele, dass die neuen Möglichkeiten, die internetfähige Smartphones zur Verfügung stellen, doch erlaubt sein müssten. Ein Trugschluss.
Es wird auf Deutschlands Straßen frei nach dem Motto verfahren: Wenn ich früher auf der Autobahn meinen überdimensionalen Falkplan ausgebreitet habe, hat auch keiner was gesagt. Dann werde ich doch jetzt das kleine GPS-Navi meines Smartphones bedienen dürfen! Oder wenn ich eine CD einlegen darf, werde ich doch wohl auch ein Musikstück von meinem iPhone aussuchen können. Beides falsch. Hier die wichtigsten Regeln, was erlaubt ist - und was nicht:
Verboten: Das Handy in der Hand halten
Es ist nicht nur verboten zu telefonieren. Schon allein das Halten des Handys und das Nutzen von Funktionen ist nicht erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob der Nutzer gerade das komplizierte Navi bearbeitet oder bloß die Fotos seiner Kinder anschaut: verboten. Die Folge ist ein Bußgeld wie beim Telefonieren: 40 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flens burg.
Verboten: Lesen selbst kurzer Inhalte
Natürlich ist ess auch verboten, kurze Texte oder Inhalte zu lesen: Die Facebook-App muss also aus bleiben. Genauso ignorieren Sie während der Fahrt jede SMS. Achtung: Selbst das Ablesen der Uhrzeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Verboten: Anrufer wegdrücken
Wer einen Anrufer während der Fahrt "wegdrückt", hat damit sein Handy benutzt - und ordnungswidrig gehandelt. Zumindest, wenn er das Telefon dazu in der Hand hält. Ein Bußgeld von 50 Euro ist dann fällig (Urteil des Oberlandesgerichts Köln). Übrigens ist auch das Diktieren per Smartphone nicht erlaubt.
Erlaubt: Alles, wenn der Motor aus ist
Natürlich ist es am besten, der Fahrer fährt auf einen Parkplatz, hält an und erledigt seine Telefonate. Dazu muss aber der Motor aus sein. Stehen Sie zum Beispiel mit laufendem Motor an einer Ampel, sind Sie nicht befugt zu telefonieren. Stellen Sie den Motor schnell aus und erledigen das Gespräch binnen der Rotphase, so ist das wiederum erlaubt.
Unfall kann teuer werden
Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teurer werden. Die Nutzung des Handys/smarthones kann das Gericht als grobe Fahrlässigkeit werten. Schäden können dann womöglich nicht erstattet werden. Das Landgericht Kiel entschied auf 20 Prozent Mitverschulden bei einem unverschuldeten Unfall.
Die Handynutzung am Steuer ist schon seit 2004 verboten. Durchgesetzt hat sich das Verbot aber nicht. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten steigt permanent. 2011 wurden insgesamt 450.000 Autofahrer mit dem Handy in der Hand erwischt. bur