Digitalisierung der Energiewende Smart Meter: Wer baut sie ein, wann und warum überhaupt?

Intelligente Stromzähler – Smart Meter – sollen helfen, den Strom aus erneuerbaren Energien effizienter und kostengünstiger zu nutzen. Noch sind die wenigsten Verbraucher damit ausgestattet, doch der Einbau beginnt. Ein neues Gesetz soll ihn beschleunigen. Über die Details und wie das E-Handwerk mit den neuen Pflichten umgeht.

Smart Meter
Die Energiewende braucht Smart Meter, damit das Angebot und die Nachfrage von erneuerbarem Strom gesteuert und kontrolliert werden können. - © ARVD73 – stock.adobe.com

Zur Energiewende gehört weit mehr als die Installation von Photovoltaikanlagen, das Aufrichten von Windrädern und der Einbau von Wärmepumpen. Auch die Leitungen und Netze müssen auf das Einspeisen von Energie aus verschiedenen Quellen umgestellt werden, auf ein Schwanken in der Energieproduktion und darauf, dass die Nutzung an den Bedarf angepasst wird, um Kosten zu sparen. Das alles zusammen mit der zunehmenden Sektorkopplung in den Bereichen Mobilität und Wärme bedarf einer intelligenten Steuerung und eines großen Schrittes an Digitalisierung. Dieser beginnt mit der Installation intelligenter Stromzähler, sogenannter Smart Meter.

Damit diese dort eingebaut werden, wo Strom dezentral erzeugt und in Kombination von herkömmlich eingekauften verbraucht wird, hat die Bundesregierung den Anspruch auf einen Einbau von Smart Metern gesetzlich verankert. Trotzdem stockte der Einbau bislang. Er bringt damit auch die Energiewende in Verzögerung. Mit dem "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende", das im Mai in Kraft trat, hat die Bundesregierung eine Beschleunigung auf den Weg gebracht. Sie enthält Maßnahmen, um den Einbau der Smart Meter zu vereinfachen. Außerdem werden die Kosten der Smart Meter für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber.

Smart Meter: So soll der beschleunigte Einbau ablaufen

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) erwartet deshalb kurzfristig eine ansteigende Nachfrage. Noch sei sie verhalten. Doch das neue Gesetz setzt an der Stelle an, die bisher das Nadelöhr der stockenden Installationszahlen war. So mussten die intelligenten Stromzähler bislang in einem aufwendigen Verfahren vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik freigegeben werden. Das ist nun nicht mehr notwendig. "Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit", heißt es in der Begründung des Bundesrats zum Gesetzesbeschluss.

Auch der ZVEH ist der Meinung, dass das Tempo im Smart-Meter-Rollout zunimmt. Als Grund nennt der Verband, dass künftig im Zuge des sogenannten "agilen Rollouts" auch Smart-Meter-Geräte verbaut werden können, die noch nicht über alle langfristig notwendigen Funktionen verfügen. Als Voraussetzung gilt bei ihnen allerdings: Es muss eine nachträgliche Erweiterung der Funktionen möglich sein. Durch diese Vereinfachungen und weniger aufwändige Verwaltungsverfahren sollen Smart Meter schneller und in größeren Mengen installiert werden.

Aber wer hat überhaupt eine gesetzliche Pflicht, Smart Meter installieren zu lassen? Ist für die Installationen ausschließlich das Elektrohandwerk zuständig – und kann die Branche das angesichts der vielen Aufgaben im Zusammenhang mit der Energiewende überhaupt stemmen? – Fragen und Antworten im Überblick.

Was sind Smart Meter und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Stromzählern?

Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die Verbrauchsdaten automatisch an die Anbieter übertragen und auch für die Nutzer sichtbar machen – an den Geräten selbst und auch per App. Dadurch können Stromnetzbetreiber die Auslastung der Netze besser steuern und überwachen, was vor allem mit der wachsenden Menge an Strom aus erneuerbaren Energien wichtig wird. Die Vorteile der Smart-Meter liegen besonders in einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung als bei den herkömmlichen Stromzählern.

In Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können. Die neuen Zähler können auch registrieren, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, was für Besitzer von Solaranlagen auf dem Dach oder dem Balkon wichtig ist. Sie können dann vorrangig den eigenen Strom nutzen und so Kosten sparen. Neue angepasste Stromtarife soll es ab 2025 für jeden Abnehmer geben. Derzeit gibt es diese Pflicht nur für große Versorger. Die variablen Stromtarife sollen die Möglichkeit bieten, dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert ist und aus erneuerbaren Energien stammt.

Grundsätzlich besteht ein Smart Meter aus einem digitalen Stromzähler – der eigentlichen Messeinrichtung – sowie einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Diese Einheit ist die Schnittstelle, über die die Stromanbieter die Informationen bekommen. Neu ist bei einem digitalen Stromzähler, dass er nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern den tatsächlichen Stromverbrauch inklusive vieler Details angibt.

Für wen ist der Einbau von Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben – und was besagt die Pflicht?

Da das "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" bereits in Kraft getreten ist, kann der Einbau im Prinzip schon starten. So sind die Netzstellenbetreiber – ihnen wurde die gesetzliche Pflicht auferlegt – bereits aktiv, die Verbraucher schrittweise mit den Zählern auszustatten. Grundsätzlich heißt es im Gesetz, dass sich die Fristen für den sogenannten Rollout intelligenter Stromzähler vorrangig am Zieljahr 2030 orientieren. Bis zu diesem Datum soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitgestellt sein.

Konkret gilt dabei:

Bis im Jahr 2025 sollen diejenigen einen Smart Meter bekommen, die pro Jahr zwischen 6.000 Kilowattstunden und 100.000 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen bzw. eine PV-Anlage mit sieben bis 100 Kilowatt (kW) installierte Leistung besitzen. Wer weniger verbraucht, kann den Einbau von seinem Messstellenbetreiber verlangen. Dieser muss ihn aber nicht aktiv selbst anbieten. Meldet sich der Kunde, muss der Einbau innerhalb von vier Monaten erfolgen.

Da das Einbautempo von verschiedenen Faktoren abhängt, hat der Gesetzgeber Ziele zur Anzahl der Zähler formuliert, die ausgetauscht werden sollen – also keine Pflicht, dass 100 Prozent zu schaffen sind. So sollen bis Ende 2025 20 Prozent der Zähler in dieser Verbrauchsgröße ausgetauscht sein. Bis Ende 2028 sollen es 50 Prozent und bis 2030 95 Prozent sein.

Ab dem Jahr 2028 greifen dann auch Austauschpflichten bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW. Bis Ende des Jahres müssen bei ihnen 20 Prozent der Zähler ausgetauscht sein. Bis 2030 sollen es 50 Prozent und bis Ende 2032 95 Prozent sein.

Warum wird der Einbau nun beschleunigt umgesetzt?

Dazu heißt es in der Begründung des Bundesrats für die Notwendigkeit des Gesetzes: Ziele des Gesetzes seien die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommessgeräte und damit der Ausbau eines intelligenten Stromnetzes. "Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege."

Wer baut die Smart Meter ein? Was sagt das Elektrohandwerk zum aktuellen Vorgehen und kann die Branche den beschleunigten Einbau stemmen?

Hierzu gibt der ZVEH Entwarnung. Das E-Handwerk muss die Aufgabe nicht alleine bewältigen. "Da der Einbau nicht nur von den Betrieben der E-Handwerke durchgeführt wird, sondern auch vom Messstellenbetreiber selber, gehen wir davon aus, dass ein beschleunigter Ausbau möglich ist", teilt der Verband auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung mit. Außerdem sei jede ausgebildete Elektrofachkraft in der Lage, Smart-Meter-Geräte einzubauen.

Das aktuelle Vorgehen und die Beschleunigung des Ausbaus bewertet der Verband als notwendig, um die Klimaziele der Bundesregierung umzusetzen. "Smart Meter sind die Voraussetzung, um den Verbrauchern flexible Tarife anbieten zu können. Wenn die Verbraucher Strom flexibel nutzen können, werden in der Folge auch die Netze flexibel und Erneuerbare Energien können besser und sinnvoller eingesetzt werden", lautet die Erklärung.