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Zurück zum Ratgeber: Grundfähigkeitsversicherung: Das sollten Handwerker wissen
Der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung ist für körperlich arbeitende Menschen unabdingbar, die aufgrund ihres Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice erhalten oder sich die hohen Prämien nicht leisten können. Seit dem Dezember 2019 bietet SIGNAL IDUNA für diese Gruppe passgenaue Absicherungen an: Die Grundfähigkeitsversicherungen SI WorkLife KOMFORT und Si WorkLife KOMFORT-PLUS. Über das Produkt SI WorkLife KOMFORT können elementare Fähigkeiten wie etwa Sehen, Hören, Sitzen, Stehen, Greifen oder Treppensteigen versichert werden. Im Produkt SI WorkLife KOMFORT-PLUS lassen sich acht weitere Grundfähigkeiten wie etwa Heben und Tragen, Bücken und Erheben, Schreiben, Autofahren oder aber der Gleichgewichtssinn versichern. Die Versicherung leistet bedingungsgemäß bei Verlust bereits einer versicherten Grundfähigkeit auf Grund von körperlichen Ursachen.
Die Relevanz einer Grundfähigkeitsversicherung für Handwerker wird an den folgenden Beispielen der Experten von SIGNAL IDUNA deutlich, denn der Verlust von Grundfähigkeiten ist bei Handwerkern häufig damit gleichzusetzen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. So liegt beispielsweise ein Verlust der Grundfähigkeit Heben und Tragen vor, wenn die versichterte Person nicht mehr in der Lage ist, mit dem rechten oder mit dem linken Arm einen zwei Kilogramm schweren Alltagsgegenstand wie etwa eine Bohrmaschine oder eine gefüllte Einkaufstasche von einem Tisch zu heben und fünf Meter weit zu tragen. Ein Verlust der Grundfähigkeit liegt vor, wenn der Gleichgewichtssinn so gestört ist, dass ein Handwerker nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr Leitern mit einer Arbeitshöhe von einem Meter besteigen oder auf Gerüsten in einer Höhe von einem Meter arbeiten kann. Und ein Verlust der Grundfähigkeit Handgebrauch liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder rechten Hand z.B. einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen. Wer 20 Grundfähigkeiten absichern möchte (KOMFORT-PLUS), muss etwas mehr bezahlen als bei der Produktlösung (Komfort). So zahlt ein 30-jähriger Bäcker für eine monatliche Rente von 1.000 Euro aktuell 35 Euro im Monat im KOMFORT und 48 Euro im KOMFORT-PLUS. Über die Produkte SI WorkLife KOMFORT sind weitere Risiken abgesichert wie etwa Demenz und Pflegebedürftigkeit.
Neben der Grundfähigkeitsversicherung bietet SIGNAL IDUNA eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. "Die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde Ende 2019 vollständig neu kalkuliert, wodurch sie auch für handwerklich Tätige noch interessanter wurde", sagt Torsten Uhlig, Vertriebsvorstand bei SIGNAL IDUNA. Besonders für Selbstständige und Handwerksmeister mit mindestens fünf Mitarbeitern sei diese Absicherung attraktiv. Ein 30-jähriger Tischler muss im Produkt WorkLife EXKLUSIV-PLUS für eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro ca. 93 Euro zahlen. Der Preisunterschied zur Grundfähigkeitsversicherung ergibt sich aus einer umfassenderen Leistungsabsicherung. So zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung wenn Krankheiten oder Unfälle die Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind. Und auch wenn jemand wegen einer psychischen Erkrankung seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
Beiträge nach Verrechnung für die Absicherung für 1.000 Euro Rente
| SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS für 1.000 Euro Rente | SI WorkLife KOMFORT-PLUS für 1.000 Euro Rente | SI WorkLife KOMFORT für 1.000 Euro Rente | |
|---|---|---|---|
| Diplom-Kaufmann/-Kauffrau | 35 Euro | ||
| Tischler/-in | 94 Euro* | 48 Euro | 35 Euro |
| Bäcker/-in | 127 Euro* | 48 Euro | 35 Euro |
| Friseur/-in | 48 Euro | 35 Euro |
BERECHNUNGSGRUNDLAGE
Eintrittsalter 30 Jahre, Versicherungsendalter 67 Jahre, Produktgruppe Comfort
Die Beiträge sind gerundet und beinhalten eine der Höhe nach nicht garantierte Beteiligung am Überschuss. Die genaue Höhe der Beteiligung am Überschuss schwankt und kann nicht vorhergesagt werden. Vertragliche Ansprüche können daher aus diesen Werten nicht abgeleitet werden.
