Bund und Länder wollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung rasch umsetzen. Justizstaatssekretäre aus Bund und Ländern hätten am Dienstag "die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg gebracht", teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit.
Sicherungsverwahrung: Bund und Länder für rasche Neuordnung
Berlin (dapd). Bund und Länder wollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung rasch umsetzen. Justizstaatssekretäre aus Bund und Ländern hätten am Dienstag "die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg gebracht", teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Grundsatzurteil vom 4. Mai gefordert, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung stärker als bisher von der Strafhaft unterscheiden muss.
Im Bundesjustizministerium würden jetzt "Eckpunkte" für entsprechende bundesgesetzliche Leitlinien formuliert und den Ländern "zeitnah" zur Verfügung gestellt, hieß es weiter. Dabei gehe es um die Betreuung und Behandlung der Untergebrachten, um Regelungen zur Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug und um Verbesserungen beim Rechtsschutz. Die Fachgespräche sollen im kommenden Monat fortgesetzt werden.
Sicherungsverwahrte bleiben wegen hoher Gefährlichkeit eingesperrt, obwohl sie ihre Strafe bereits vollständig verbüßt haben. Das Verfassungsgericht forderte daher, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung stärker als bisher freiheitsorientiert und therapiegerichtet ausgestaltet werden müsse. Bund und Länder müssen laut Urteil binnen zwei Jahren ein neues Gesamtkonzept entwickeln.
dapd
