Das Lieferkettengesetz wurde 2023 eingeführt, seit 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Nun plant die Bundesregierung seine Abschaffung, bevor 2028 die Europäische Lieferkettenrichtlinie in Kraft treten soll. René Petri, Deutschlandchef der Strategieberatung Proxima, erläutert im Interview, was Unternehmen erwartet.

Ist das Lieferkettengesetz in der Wirtschaft angekommen?
René Petri: Das Lieferkettengesetz ist definitiv in der Wirtschaft angekommen. Viele Unternehmen haben sich intensiv damit auseinandergesetzt, auch auseinandersetzen müssen und viele hat es vor große Herausforderungen gestellt. Das Lieferkettengesetz ist aber auch in der Gesellschaft angekommen, weil sich Endkunden ebenfalls damit beschäftigt haben, was das Gesetz für sie bedeutet.
Inwiefern ist das Handwerk vom Lieferkettengesetz betroffen?
Aufgrund von gesetzlichen Schwellenwerten betrifft das Lieferkettengesetz nur wenige klassische Handwerksbetriebe direkt. Es betrifft aber natürlich den Mittelstand.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang direkt oder indirekt betroffen?
Ein Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten muss sicherstellen, dass Lieferanten, mit denen es direkt zusammenarbeitet oder von denen es Waren bezieht und zu denen das Unternehmen direkte vertragliche Beziehungen unterhält, die Sorgfaltspflichten einhalten – also in Bezug auf Menschenrechte, Zwangsarbeit, faire Löhne, Kinderarbeit, behördliche Auflagen hinsichtlich Umweltschutz etc. Das muss das Unternehmen kontrollieren und dokumentieren, um nur einige, wenige Pflichten und Aufgaben zu nennen. Direkt betroffen ist also Unternehmer A, wenn er von Lieferant B Waren bezieht. Von wem bezieht nun aber Unternehmer B seine Waren oder wo kauft er ein? Das sind für A die sogenannten indirekten Lieferanten C, D und E, zu denen keine direkten vertraglichen Beziehungen unterhalten werden. Für die indirekten Lieferanten gelten diese Sorgfaltspflichten von Unternehmer A abgestufter und nur dann, wenn "substantiierte" Kenntnis von zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Wie dokumentieren Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten?
Viele Unternehmen verschicken dafür einen Fragebogen ähnlich einem Code of Conduct (Verhaltenskodex, Anm. d. Red.), der dann durch die jeweiligen Lieferanten bearbeitet und ausgefüllt an den Kunden zurückgeschickt wird.
Wie weist ein Unternehmen nach, dass es die Auflagen erfüllt hat?
Risiko ist nicht statisch. Wenn ein Unternehmen einen Fragebogen an einen Lieferanten schickt und dieser unterschreibt, dass er alle Anforderungen einhält, dann ist das nur eine Momentaufnahme. Das kann theoretisch schon am nächsten Tag ganz anders aussehen. Es ist wichtig, die richtige Balance zu finden zwischen dem potenziellen Risiko in der eigenen Lieferkette sowie den daraus möglicherweise resultierenden Mehrkosten. Unternehmen kommen nicht umhin, die gesetzlichen sowie auch kundeninitiierten Pflichten einzuhalten. Sich seiner Verantwortung in der eigenen Lieferkette bewusst zu sein und die möglicherweise darin liegenden Risiken aktiv anzugehen, ist eine Verantwortung, die Unternehmen gezielt adressieren und auch nicht an kleinere Unternehmen abwälzen können.
Genau das wird aber Großunternehmen durchaus vorgeworfen, dass sie ihre Verantwortung auf kleine Unternehmen abwälzen?
Im Lieferkettengesetz ist klar geregelt, dass größere Unternehmen ihre Verantwortung innerhalb der Lieferkette nicht auf kleine Unternehmen abwälzen dürfen. Was sie dürfen, ist aber das eine, was sie tun das andere. Für einen kleinen Handwerksbetrieb ist es natürlich schwer, sich gegen ein Großunternehmen durchzusetzen.
Wie wichtig wird das Thema Lieferketten generell in Zukunft?
Unternehmen werden nicht umhinkommen, sich klar darüber zu sein, bei wem sie einkaufen. Gerade wenn es um ausländische Lieferanten geht. Einige Märkte haben hohes Risikopotenzial, beispielsweise in Ländern wie der Türkei, Mexiko und natürlich China. Denken Sie aber auch an die geopolitischen Einflüsse. Märkte verschließen sich oder bergen zunehmendes Risiko, dann müssen sie sich neue Lieferanten suchen und den gleichen Sorgfaltspflichten nachkommen.
Welche Rolle spielen die Konsumenten?
Konsumenten schauen heute genauer hin als in der Vergangenheit, wo sie einkaufen und was sie einkaufen und wo das, was sie kaufen, herkommt. Das zieht sich durch alle Verbraucherbereiche von Lebensmittel über Kleidung bis hin zu Elektronik etc. Das birgt Reputationsrisiken für alle Unternehmen.
Schränkt das Lieferkettengesetz den Wettbewerb nicht ein?
Natürlich ist es eine Wettbewerbsbeschränkung, wenn ein Unternehmen in Deutschland diese Sorgfaltspflichten erfüllen muss, ein anderes Unternehmen irgendwo im Ausland aber unter Umständen nicht. Da stellt sich die Frage, wie das letzten Endes kontrolliert wird.
Nun soll laut Koalitionsvertrag das Lieferkettengesetz abgeschafft und 2028 kommt die Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD.
Ja, die Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD soll das Lieferkettengesetz in Teilen ablösen oder ersetzen. Vorab sind bereits einige Änderungen vorgenommen worden. Ich würde sogar Abschwächungen sagen, was den Blick auf die Lieferkette angeht. Zusätzlich sind auch die Grenzen für Unternehmen, was Umsatz und Mitarbeiterzahl angeht, nach oben gesetzt worden.
Werden Maßnahmen, die Unternehmen jetzt schon getroffen haben, dann nach wie vor gültig sein?
Unternehmen werden prüfen müssen, ob ihre Maßnahmen nach wie vor gültig und valide sind. Und sie müssen schauen, welche weiteren Anforderungen auf sie zukommen.
Was erwartet Unternehmen?
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie war ursprünglich noch strikter ausgelegt als das Lieferkettengesetz, das wir jetzt haben. Sie zielte am Anfang auf die Wertschöpfungskette ab, was tiefer geht als die Lieferkette. Das sind natürlich Auflagen, die nur sehr schwer zu erfüllen sind. Es wurde nicht zwischen direkt und indirekt unterschieden. Mittlerweile hat man das abgeschwächt, weil man eingesehen hat, dass das die Unternehmen zu sehr belastet. Auch Entbürokratisierung spielte eine Rolle.
Es hört sich nach Bürokratie an.
Bei allen Gesetzen oder Maßnahmen sollten sich Kosten und Aufwand für Unternehmen im Gleichgewicht befinden. Doch Sicherheit in der Lieferkette gibt es nicht umsonst. Das kostet Geld und das ist mit Aufwand verbunden. Aber es ist unsere ureigenste Pflicht, dafür zu sorgen, dass unsere Werte, für die wir stehen, auch bei unseren Lieferanten eingehalten werden.
Was raten Sie Handwerksbetrieben hinsichtlich 2028?
Vorbereitung ist sicherlich das A und O. Dazu gehört, sich zu informieren, was auf das Unternehmen zukommen könnte und zu analysieren, ob man die Auflagen erfüllen kann. Wichtig ist auch Kommunikation. Sowohl zum Kunden, denen das Unternehmen zuliefert als auch zu den Lieferanten, die mein Unternehmen beliefern, um größtmögliche Transparenz zu schaffen.