Die Bundesregierung hat das neue Schornsteinfegergesetz verabschiedet. Betroffene Verbände sind uneins über Bewertung

SHK-Verband fürchtet Arbeitsplatzverluste
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet. Während die Schornsteinfeger zufrieden sind und die Regelung im Grundsatz begrüßen, übt das SHK-Handwerk deutliche Kritik.
Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Damit sollen die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission umgesetzt werden. Die Kommission hatte das Verfahren im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet, weil für Brüssel die Privilegien des Berufsstandes ein Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sind.
Zwar besteht dann Wahlfreiheit für die Wartung und Instandhaltung. Einen Bezirksbevollmächtigten, der die durchgeführten Arbeiten prüft, wird es aber weiterhin geben. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine „Feuerstättenschau“ durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt oder neue Anlagen hinzugekommen sind. Die Kehrbezirke werden jeweils für sieben Jahre ausgeschrieben.
Trennung der Tätigkeiten
Für den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist das neue Gesetz eine „faktische Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger“. Die Fachbetriebe des SHK-Handwerks sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung. Denn der Markt für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sei damit von den Schornsteinfegern automatisch besetzt. Schließlich hebe das Gesetz das Nebentätigkeitsverbot für Schornsteinfeger auf. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten könnten somit ebenfalls vom Schornsteinfeger durchgeführt werden. Der Verband befürchtet den Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen. Überdies könnten die Schornsteinfeger die in hoheitlicher Funktion angesammelten Datenbestände über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken im eigenen Interesse nutzen.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) zeigt sich verwundert über die Kritik des SHK-Handwerks. Bereits im vergangenen Jahr hat nach Aussage des ZIV-Hauptgeschäftsführers Jens Torsten Arndt der ZIV den Dialog mit dem ZVSHK gesucht. Nach Aussage des ZIV sollten beide Verbände dem Wirtschaftsministerium für das Gesetz eine strikte Trennung von Installation und Kontrolle vorschlagen. Außerdem sollten einzelne Tätigkeiten den Gewerken zugeordnet werden, um eine Verschmelzung der Berufsbilder zu verhindern. Doch der ZVSHK habe den Vorschlag abgelehnt.
Der ZVSHK favorisiert dagegen ein Sachverständigenmodell, ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen. So könnte, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgeschriebene Abgasmessung auch für qualifizierte Fachbetriebe freigegeben werden. Der Verband will sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine solche Regelung einsetzen.