Europäischer Zahlungsverkehr SEPA: Single Euro Payments Area

Ab dem 1. August 2014 gilt für Unternehmen und Vereine europaweit ein einheitliches Zahlungsverfahren, das Single Euro Payments Area (SEPA). Es regelt Überweisungen oder Lastschriften im Inland und über die Grenzen hinweg. Es bringt mehr Sicherheit, Transparenz, Verlässlichkeit und Verbraucherschutz. Dem System haben sich derzeit 34 Länder angeschlossen, darunter alle Staaten der EU, Liechtenstein, die Schweiz und Norwegen.

Vom 1. August 2014 an dürfen Unternehmen und Vereine Lastschriften und Überweisungen in Euro nur noch im neuen Sepa-Format mit der internationalen Kontonummer IBAN tätigen. - © Foto: Tilo Grellmann/Fotolia

Wie funktioniert SEPA?

Die bisherigen Kontonummern einer Bankverbindung werden durch die "International Bank Account Number" (IBAN) ersetzt. Die IBAN setzt sich in Deutschland aus 22 Zeichen zusammen, in anderen Ländern können es mehr oder weniger Ziffern sein. In Deutschland beginnen die neuen Nummern mit der Länderkennung DE, gefolgt von einer zweistelligen Prüfziffer. Daran schließen sich die bisherige Bankleitzahlung und die bisherige Kontonummer an. So sieht die vollständige IBAN zum Beispiel am Ende aus: DE35 0600 700 5012 3456 .

Auch die Banken erhalten eine neue Kennziffer, den "Business Identifier Code" (BIC). Die BIC ersetzt die alte Bankleitzahl. Da diese schon in der IBAN enthalten ist, muss sie bei inländischen Überweisungen nicht mit angegeben werden. Bei Transfers aus dem oder in das Ausland ist die Angabe der BIC noch bis Februar 2016 verpflichtend.

Welche Vorteile bringt SEPA mit sich?

Überweisungen innerhalb Europas werden schnell und berechenbar ausgeführt. Guthaben aus Online-Überweisungen werden innerhalb eines Bankarbeitstages gutgeschrieben, Guthaben aus schriftlichen Transfers innerhalb von zwei Tagen. Zudem werden die Gebühren für Auslandsüberweisungen ebenso niedrig sein wie die für inländische. Die Bundesbank erwartet durch die Vereinfachung eine Entlastung der Wirtschaft um rund 123 Milliarden Euro innerhalb der nächsten sechs Jahre.

Gelten laufende Lastschrift-Ermächtigungen weiter?

Die SEPA-Lastschrift ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Um bereits bestehende Ermächtigungen müssen sich Verbraucher nicht kümmern. Sie werden automatisch umgestellt. Bei neuen Lastschriften ist ein mit einer Unterschrift versehenes Mandat vorgeschrieben. Viele Unternehmen informieren ihre Kunden derzeit über die Umstellung. Neu ist, dass Lastschriften in den ersten acht Wochen widerrufen werden können. Ohne Mandat ist dies sogar 13 Monate möglich.

Haben auch Privatkunden und Verbraucher Vorteile durch SEPA?

Verbraucher dürfen noch bis zum Februar 2016 ihre Bankgeschäfte mit der alten Kontonummer und der Bankleitzahl tätigen. Die meisten Banken haben die Nummern aber bereits automatisch auf das neue System umgestellt. Die Kunden müssen daher nicht selbst aktiv werden. Und SEPA bringt auch Privathaushalten einige Vorteile:

  • Die Kunden wissen auf den Tag genau, wann Zahlungsbeträge verfügbar sind oder wann bei ihnen Geld abgebucht wird.
  • Unberechtigt eingezogene Lastschriften lassen bis zu 13 Monate lang widerrufen.
  • Zahlungsempfänger können zugelassen oder ausgeschlossen werden.
  • Die Einsatzmöglichkeiten von Debitkarten werden europaweit auf Geschäfte und Restaurants ausgedehnt.

Was kommt auf Handwerksbetriebe zu?

Bei der Umstellung auf SEPA ist allmählich Eile geboten. Denn ab dem 1. August kann es passieren, dass Überweisungen von den Banken nach dem alten System nicht mehr ausgeführt werden und Betrieben das Geld ausgeht oder sie in Zahlungsverzug geraten. Die Einführung ist mit einigen Veränderungen verbunden:

Bestehende Daueraufträge

Hier ändert sich nichts. Die Bank stellt die Zahlungen automatisch um.

Lastschriften

Aus der bisherigen Einzugsermächtigung wird das SEPA-Lastschriftmandat . Das Mandat bedarf der Zustimmung des privaten Zahlers, wenn es neu abgeschlossen wird. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen ist dies nicht nötig. Lastschriften zwischen Firmen müssen hingegen mit einem neuen Mandat versehen werden.

Wer selbst Geld von Kunden oder Firmen einziehen will, muss dafür bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer bestellen. Das kann unter der Webadresse glaeubiger-id.bundesbank.de erledigt werden. Vor der ersten Abbuchung sind die Zahler über den Termin und und Betrag zu informieren.

Organisatorisches

SEPA wirkt sich in vielen Bereichen aus. Es müssen zum Beispiel neue Brief- oder Rechnungsvorlagen erstellt und die Personalbuchhaltung auf das neue System umgestellt werden. Banken raten allen Unternehmen, genau zu prüfen, welche Bereiche des Betriebs betroffen sind. wm