Banküberweisung und Lastschrift SEPA: Kontonummern gelten bis 2016

Bankkunden in Deutschland dürfen noch für eine Übergangszeit bis Februar 2016 weiter die vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den inländischen Zahlungsverkehr nutzen. Das sieht das Begleitgesetz zum neuen Europäischen Verfahren über Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) vor. Der Bundesrat hat am Freitag das Verfahren beschlossen.

Kontonummern und Bankleitzahlen können im inländischen Zahlungsverkehr trotz Einführung des SEPA-Verfahrens bis Februar 2016 weiter benutzt werden. - © Foto: photocrew/Fotolia.com

Ab Februar 2014 sind eigentlich die europaweit einheitlichen Kontonummern Pflicht, die 22-stelligen internationalen Zahlungskontonummern IBAN (International Bank Account Number). Das SEPA-Begleitgesetz hatte jedoch in den vergangenen Monaten wegen einer Regelung Schlagzeilen gemacht, die nur an das Gesetz angedockt worden war: Abschläge bei Lebensversicherungen.

Vermittlungsausschuss kippte umstrittene Regelung

Doch die umstrittene Regelung, Verbraucher nur im reduzierten Umfang an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer zu beteiligen, wurde im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern aus dem Gesetz gestrichen. Die Bundesregierung soll jetzt die freien Rückstellungen der Versicherer über eine Verordnung neu regeln. So soll ein besserer Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden gewährleistet werden. dapd

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