Der Großteil der deutschen Unternehmen ist noch nicht auf SEPA eingestellt. Das geht aus einer Studie der Universität Regensburg hervor. Da sich sowohl Überweisungen als auch Lastschriften ab 2014 ändern, sollte die Vorbereitung jedoch frühzeitig beginnen. Worauf Sie achten müssen, verrät eine Checkliste.

Die Studie "Sepa-Umsetzung in Deutschland" des ibi research an der Universität Regensburg analysierte Unternehmen aller Größen, Behörden und Vereine. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass einem knappen Drittel der Befragten Sepa noch nicht bekannt ist. 26 Prozent hätten nur vage Vorstellungen und sechs Prozent noch nie etwas von SEPA gehört. Dabei hätten vor allem kleine Unternehmen einen hohen Informationsbedarf zu SEPA, da sie für SEPA organisatorische und technische Anpassungen vornehmen müssen.
Rund ein halbes Jahr vor der Abschaffung des alten Zahlungssystems nutzen erst relativ wenige Unternehmen die SEPA-Überweisung. Außerdem hätten viele Unternehmen keine schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigungen für ihre bestehenden Lastschrifteinzüge, die für eine Umwandlung in SEPA-Mandate notwendig sind.
Änderungen ab dem 1. Februar 2014
SEPA steht für den einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa in Form von Überweisungs- und Lastschriftverfahren. Um die verschiedenen Zahlungssysteme innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlich, werden zum 1. Februar 2014 die bisherigen nationalen Zahlungsverfahren abgeschafft und die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung endgültig eingeführt.
Ab 1. Februar 2014 gilt für Unternehmen und SEPA nach Angaben der Deutschen Bundesbank Folgendes:- Zur Identifizierung von Konten muss die IBAN verwendet werden – bei inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen.
- Nach dem 1. Februar 2014 muss bei Inlandszahlungen der BIC nicht mehr angegeben werden, bei Auslandszahlungen innerhalb der EU entfällt er nach dem 1. Februar 2016.
- Unternehmen müssen die erforderlichen technischen Umstellungen vorgenommen haben.
- Das Nachrichtenformat ISO 20022 ist als Standard für Überweisungen und Lastschriften zu verwenden.
- Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) kann bis 1. Februar 2016 weiter genutzt werden.
- Beim Lastschrifteneinzug müssen Unternehmen nun SEPA-Mandate statt Einzugsermächtigungen verwenden. Die Verwendung bereits erteilter Einzugsermächtigungen ist in Deutschland geregelt (Mandatsmigration, Informationen dazu unter sepadeutschland.de).
Betriebsabläufe überprüfen
Da die SEPA ist ein komplexes Thema ist, sollten Sie in Ihrem Betrieb einen SEPA-Beauftragten benennen. Der sollte dann im Betrieb dafür sorgen, dass rechtzeitig und einheitlich auf das neue Zahlungsverfahren umgestellt wird. Im Rahmen der Umstellung sollten Sie in Ihrem Betrieb folgende Punkte klären:
- Prüfen Sie, welche Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb von der Umstellung betroffen sind.
- Prüfen Sie, ob Ihre Systeme – wie zum Beispiel die Buchhaltungssoftware – mit SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschrift kompatibel sind.
- Bedenken Sie dabei, dass die Datenformate für deutsche Zahlungen und SEPA-Zahlungen unterschiedlich sind.
- Stellen Sie die Stammdaten von Kunden und Lieferanten auf IBAN und BIC um.
- Falls Sie vom Lastschriftverfahren Gebrauch machen wollen, müssen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen.
- Bedenken Sie, dass SEPA-Lastschriften nur noch elektronisch möglich sind, informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Vorgehensweise.
- Achten Sie darauf, dass mit allen Zahlungspflichtigen für die Nutzung des neuen Lastschriftverfahrens vorab ein entsprechendes Lastschriftmandat vereinbart werden muss.
- Der Verwendungszweck ist künftig kürzer, deshalb werden hier eventuell Änderungen nötig.
Die Studie "Sepa-Umsetzung in Deutschland" von ibi research steht im Internet unter sepa-wissen.de zur Verfügung. Alle Informationen zu Sepa unter sepadeutschland.de . dan