Umfrage Selbstständige im Handwerk arbeiten oft bis kurz vor der Geburt

Der fehlende Mutterschutz für Selbstständige wird schon länger kritisiert. Er steht auf der politischen Agenda. Eine Umfrage zeigt nun, dass er im Handwerk dringend notwendig ist. Viele selbstständige Handwerkerinnen lassen die Arbeit erst wenige Tage vor der Geburt ruhen und steigen schnell wieder ein.

Mutterschutz für Selbstständige
Mutterschutz für Selbstständige: Noch gibt es keinen Gesetzesentwurf. Eine Umfrage unter Handwerkerinnen zeigt, dass großer Bedarf besteht. - © JoxyAimages - stock.adobe.com / Generiert mit KI

Selbstständige müssen selber vorsorgen – das gilt auch für den Fall einer Schwangerschaft und wenn vor der Geburt und in der Zeit danach, ein Arbeitsausfall ansteht. Einen Mutterschutz für Selbstständige gibt es bislang nicht – zumindest keine vergleichbare Unterstützung von Krankenkasse und Arbeitgebern wie bei Angestellten.

Das soll sich künftig ändern. Nach verschiedenen Initiativen von Seiten der Selbstständigen und von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Bundesregierung das Thema auf ihre Agenda genommen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige schaffen zu wollen. Auch Selbstständige sollen eine finanzielle Absicherung zugesichert bekommen für die Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes. Nach der Sommerpause soll es einen Entwurf dazu geben.

Umfrage zeigt, dass Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen fehlt

Gerade im Handwerk ist dieser dringlicher denn je. Wie eine aktuelle Befragung von 950 selbstständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen nun zeigte, ist das Arbeiten bis kurz vor einer Geburt und auch zeitnah danach bei den meisten der Alltag. Demnach lässt jede zweite selbstständige Handwerkerin ihre berufliche Tätigkeit erst eine Woche oder noch kürzer vor der Geburt vollständig ruhen.

"Jede vierte selbstständige Handwerkerin ist bereits sechs Wochen nach der Geburt wieder im gleichen Umfang wie vor der Schwangerschaft zurück im Betrieb", teilt die Landesregierung von NRW mit. In Bezug auf die Zeit nach der Geburt zeigt die Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag des Wirtschaftsministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) außerdem, dass etwa jede zweite befragte Handwerkerin innerhalb von vier Wochen mit reduzierter Stundenzahl zurück in den Betrieb kehrte.

Da während der Mutterschutzfrist nur 29 Prozent der Befragten Krankengeld oder Krankentagegeld von ihrer Krankenkasse erhalten haben, wird deutlich, dass diese Formen der Absicherung für die meisten keine Option sind. Stattdessen würden mehr als 80 Prozent der Befragten die Einführung eines umlagefinanzierten Mutterschaftsgeldes sinnvoll empfinden. Rund 40 Prozent wiederum sehen auch in der Einführung einer Betriebshilfe ein sinnvolles Modell.

Bundesregierung prüft Finanzierungsmodelle

Welche Form im Gesetzesvorschlag enthalten sein könnte, ist noch nicht absehbar. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignet Finanzierungsmodelle."

Unterstützung bekommt das Vorhaben nicht nur vom WHKT, sondern auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Konkret schlägt der ZDH unter anderem vor, dass für Unternehmerinnen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine freiwillige Höherversicherung ermöglicht werden sollte. Damit gemeint ist, dass ein Krankengeldtarif gewählt werden kann, bei dem ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 statt wie bisher 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens gezahlt wird. Außerdem brauche es Instrumente, um Unternehmerinnen vor und nach der Geburt so bei der Betriebsführung zu unterstützen, dass keine Einkommensverluste entstehen – ähnlich der Betriebshilfe der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. jtw

© picture alliance/dpa | Kai Morrschlatt