Experte: Bin Ladens Tötung nicht offensichtlich völkerrechtswidrig Schwierige Beurteilung

Ob die Tötung des international gesuchten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden mit dem Völkerrecht vereinbar ist, ist für Experten nach derzeitiger Faktenlage noch schwer einschätzbar. Dass die Aktion in Pakistan stattgefunden habe, scheine zunächst kein Problem darzustellen, sagte der Völkerrechtler Markus Markus Kotzur im dapd-Interview.

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Schwierige Beurteilung

Leipzig (dapd). Ob die Tötung des international gesuchten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden mit dem Völkerrecht vereinbar ist, ist für Experten nach derzeitiger Faktenlage noch schwer einschätzbar. Dass die Aktion in Pakistan stattgefunden habe, scheine zunächst kein Problem darzustellen, sagte der Völkerrechtler Markus Markus Kotzur im dapd-Interview. Offenbar hätten pakistanischer Geheimdienst und Amerikaner zusammengearbeitet.

Darüber hinaus entnehme man Presseberichten, dass Gefangene gemacht wurden. "Also scheint man mit den Verhältnismäßigkeitsmaßstäben entsprechend gearbeitet zu haben", sagte der Experte für internationales Recht an der Universität Leipzig und fügte hinzu: "Als erste Einschätzung werde ich auf keinen Fall sagen, es ist offensichtlich völkerrechtswidrig, im Gegenteil. Aber eine Detailbeurteilung ist ohne detaillierte Faktenkenntnis nicht möglich."

Die völkerrechtliche Bewertung gezielter Tötungen ist laut Kotzur bis heute ein hochkomplexes Problem. Nach seiner Einschätzung hat sich im Völkerrecht "eine Art herrschende Meinung" herausgebildet, die auch durch ein Gutachten des Komitees des Internationalen Roten Kreuzes unterstützt werde. Danach werde vertreten, dass Konflikte wie etwa in Afghanistan sogenannte nicht internationale bewaffnete Konflikte seien, in denen nicht nur das Friedensvölkerrecht sondern auch das Kriegsvölkerrecht Anwendung findet.

Im Rahmen des Kriegsvölkerrechts sei es möglich, unter "strengsten Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten" solche Kämpfer, die nicht nur einmalig oder sporadisch, sondern ganz regelmäßig in die Attacken eingebunden seien - auch wenn es sich nicht um Angehörige einer Armee handele - mit militärischen Mitteln zu töten. "Und zwar dann, wenn eine klassische Verhaftung gar nicht möglich wäre oder aber ein unglaubliches Risiko für die eigenen Polizeikräfte hätte", erläuterte der Wissenschaftler. Im konkreten Fall müsse die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes geprüft werden, etwa wie Frage, ob es Kolateralschäden gegeben haben.

dapd