Schwarzarbeit muss richtig bekämpft werden

Neue Studie bestätigt Handlungsbedarf

Von Lothar Semper

Schwarzarbeit muss richtig bekämpft werden

Einmal mehr hat eine Studie bestätigt, dass Schwarzarbeit zu einem Massenphänomen geworden ist. Nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft haben in den letzten zwölf Monaten vor dem Befragungszeitpunkt gut 20 Prozent der Erwachsenen in Deutschland schwarzgearbeitet. Nahezu jeder Dritte hat im selben Zeitraum Aufträge schwarz vergeben. Wenn man bedenkt, dass dahinter jeweils rund 1.000 Euro stecken, so ergibt sich insgesamt eine beachtliche Summe. Die Schwarzarbeiter selbst scheinen dabei auch nicht schlecht wegzukommen. Mit rund zehn Euro pro Stunde verdienen sie netto wohl fast genauso viel wie eine Vielzahl von Gesellen im Handwerk. Denn wer schwarzarbeitet, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben. Die wenigsten Befragten haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie Schwarzarbeit anbieten oder nachfragen. Es wäre aber zu einfach, Schwarzarbeit als Notwehr gegen die hohe Steuer- und Abgabenlast durchgehen zu lassen. Wer argumentiert, Senkungen in diesem Bereich könne man sich nicht leisten, der übersieht die damit sicherlich verbundenen Selbstfinanzierungseffekte. Handeln tut dringend not – und zwar an mehreren Fronten.

Zur Abschreckung kann man auf mehr Kontrollen und die konsequente Vollstreckung von Bußgeldern nicht verzichten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit darf sich nicht nur auf Großbaustellen sehen lassen. Entscheidend aber sind zwei andere Dinge. Zum einen muss der Staat den Bürgern mehr Geld in der Tasche lassen, damit sie als Auftraggeber von Handwerkerleistungen tätig werden können. Mehr Netto vom Brutto heißt dazu die Devise.

Zum anderen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Vergabe an legale Handwerksbetriebe gegenüber der Schattenwirtschaft attraktiv zu machen. Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen – hier nur die reine Arbeitsleistung – von der Steuerschuld bis zu einer Höhe von 1.200 Euro ist ein richtiger und wichtiger Schritt.

Es ist aber dringend geboten, dabei eine Gleichbehandlung mit den haushaltsnahen Dienstleistungen herzustellen. Denn für diese beträgt der mögliche Absetzungsbetrag 4.000 Euro. Weiter verfolgen sollte man auch die Bemühungen um die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen. Es ist ein Fortschritt, dass die Bundesregierung nun wohl entsprechenden EU-Initiativen nicht mehr im Wege stehen will.