Schwarzarbeit ist und bleibt kein Kavaliersdelikt

Urteile des Bundesgerichtshofs sorgen für Irritationen

Schwarzarbeit ist und bleibt kein Kavaliersdelikt

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zu Fällen von Schwarzarbeit erfordern von Nichtjuristen schon viel Geduld, um nachvollzogen und verstanden werden zu können. Denn einerseits bestätigt auch das Gericht, dass Arbeiten ohne Rechnung grundsätzlich unwirksam sind. Andererseits aber stellen sie fest, dass dem Auftraggeber in solchen Fällen Gewährleistungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche nicht zwangsläufig versagt sind. Sie unterstellen in ihren Urteilen, dass gerade bei Bauwerken ein Vertrag nicht wirtschaftlich rückabwickelbar ist. Zudem weisen sie darauf hin, dass sich ein Auftragnehmer treuwidrig verhält, der auf der Basis einer Ohne-Rechnung-Vereinbarung den Auftrag erfüllt, dann aber die Gewährleistung verweigert. Diese Urteile sollten auf jeden Fall einmal mehr Anlass sein, über das Phänomen der Schwarzarbeit nachzudenken. Denn ohne Zweifel wuchert die Schattenwirtschaft wie ein Krebsgeschwür. Sie beläuft sich nach Schätzungen von Experten auf über 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das sind immerhin gut 340 Milliarden Euro. Wenn man auch über die Erfassungsmethoden streiten kann, so steht doch fest: Jeder Euro, der in die Schattenwirtschaft fließt, ist ein Euro zu viel. Denn Schattenwirtschaft kostet sowohl Arbeitsplätze wie auch Einnahmen bei Staat und Sozialversicherungen. Auftraggeber sollten auf keinen Fall meinen, Schwarzarbeit wäre für sie jetzt einfacher zu bekommen. Fakt bleibt, dass jeder mit der Beauftragung eines Schwarzarbeiters eine Ordnungswidrigkeit begeht. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 300.000 Euro. Dieser Rahmen ist bis jetzt kaum ausgeschöpft worden. Schade eigentlich – denn die Abschreckung könnte enorm sein! Auftragnehmer sollten jeder Versuchung widerstehen, Geschäfte ohne Rechnung zu machen. Zum einen ist das Kontrollnetz mittlerweile sehr engmaschig geworden; zum anderen drohen Fallstricke wie durch die jüngste Rechtsprechung. Schwarzarbeit wird nicht selten damit gerechtfertigt, sie sei eine Art Notwehr gegen den Zugriff des Staates bei Steuern und Abgaben. Dieser ist in Deutschland unbestritten zu hoch. Ledigen Durchschnittsverdienern bleibt am Monatsende gerade noch etwas mehr als die Hälfte ihres Bruttoverdienstes übrig. Bei jedem zusätzlich verdienten Euro ist der Zugriff des Staates noch härter. Deshalb muss endlich der Forderung des Handwerks „mehr Netto vom Brutto“ Rechnung getragen werden. Gleichfalls ist es dringend notwendig, die positiven Ansätze der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen von der Einkommensteuer weiter auszubauen. Denn durch die Anhebung der Mehrwertsteuer zum Jahresbeginn 2007 wurde ein Teil dieser Maßnahme wieder aufgezehrt.