Das Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit im Friseurhandwerk trägt Früchte. Im vergangenen Jahr konnten Zollbeamte insgesamt 912 Verstöße in Friseursalons nachweisen, weitere Verfahren sind noch offen. Wie verbreitet illegale Beschäftigung in der Branche ist, zeigte unter anderem eine Schwerpunktprüfung im Oktober.

Verstöße aufdecken, bestrafen und vorbeugen. Mit diesen Zielen starteten der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und das Bundesfinanzministerium im April 2016 ihr gemeinsames Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter arbeiten seither eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusammen. Die Kontrollen haben deutlich zugenommen.
Im Jahr 2018 überprüften die Zollbeamten unter Zuarbeit des Bündnisses 1.508 Betriebe. Die Bilanz: 537 abgeschlossene Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung und Leistungsmissbrauch und insgesamt 375 abgeschlossene Ordnungswidrigkeiten, hinzu kommen noch weitere offene Verfahren. Die durch die Delikte verursachte Schadenssumme beläuft sich auf knapp drei Millionen Euro. Die überführten Betriebe erwarten nun Geldstrafen und -bußen in Höhe von rund 350.000 Euro, entsprechende Nachzahlungsverpflichtungen sowie nachgelagerte Kontrollen der Rentenversicherungsträger und Finanzbehörden.
Dass sich Lohndumping und Abgabenkürzung nicht lohnen, mussten auch zahlreiche Betriebe im Raum Karlsruhe lernen. Bei einer Schwerpunktprüfung im Oktober wurden 187 Objekte unter die Lupe genommen, dabei befragten die rund 100 Beamten 474 Personen. In 108 Fällen wurde Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Zwölf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, zehn Fälle von sogenanntem Leistungsmissbrauch und drei Delikte von illegaler Ausländerbeschäftigung standen zu Buche. Bei 45 Sachverhalten muss zudem eine weitergehende Überprüfung zeigen, ob auch hier gegen Rechtsnormen verstoßen wurde.
Verstöße werden empfindlich bestraft
Arbeitgeber, die den vorgeschriebenen Mindestlohn umgehen, werden in Deutschland mit Geldstrafen bis zu 500.000 Euro bestraft. Dasselbe gilt, wenn Betriebe Ausländer ohne erforderliche Erlaubnis beschäftigen. Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.
Bündnisse wie das im Friseurhandwerk gibt es in allen Wirtschaftszweigen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. So auch in der Bau- und in der Fleischwirtschaft, in der Gebäudereinigung, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk, in der Textilreinigung/Textil Service, im Elektrohandwerk sowie im Gerüstbauerhandwerk. Die Mitarbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften soll die Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung erhöhen und einen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen schaffen. fre
Folgende Unterlagen müssen Sie dem Zoll bei einer Kontrolle vorlegen
Der Zoll ist befugt, Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Hierzu gehören z.B.:
- Nachweise über Meldungen zur Sozialversicherung im Inland
- Lohnabrechnungen
- Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen (z. B. Finanzbuchführungskontenunterlagen, Quittungen, Lohnzettel)
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeitnachweise (z. B. Stundenzettel, Anwesenheitslisten, Urlaubslisten etc.) für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
- Nachweise über steuer freie Zuschläge
- Konten, Buchungsbelege
Weitere Information können dem Merkblatt des Aktionsbündnisses entnommen werden.