Über 12.500 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen in einem Jahr sprechen für sich. Schutzhelme am Bau sind wichtig. Doch nicht alle Modelle halten, was sie versprechen und kein Helm hält ewig. Worauf Unternehmer beim Kauf achten müssen und weshalb sie die Helme alle vier Jahre austauschen sollten.

Die meisten Bauunternehmen nutzen für ihre Mitarbeiter Helme aus thermoplastischen Kunststoffen. Doch gerade Sommer wie dieser stellen das Material vor harte Bedingungen. UV-Strahlung, Witterung und mechanische Einflüsse lassen den Kunststoff spröde werden. Deswegen sollten Unternehmer dauerhaft genutzte Helme regelmäßig austauschen.
Damit der Kopf gut geschützt ist, müssen Industrieschutzhelme Stöße dämpfen können und durchdringungsfest sein. Solchen Ansprüchen genügen Helme der DIN 397 oder DIN EN 14052, informiert die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau).
Wechsel nach vier oder acht Jahren
Doch auch die genormten Helme haben nur eine begrenzte Haltbarkeit. Helme aus thermoplastischen Kunststoffen sind spätestens nach vier Jahren spröde. Aus welchem Material der Helm besteht, lässt sich meist an der Unterseite des Helmschilds ablesen. Die Buchstaben PE, PC, ABS, HDPE oder PP, PP-GF, PC-GF stehen für thermoplastisches Material.
Die langlebigeren Helme aus duroplastischem Kunststoff sind mit PF-SF und UP-GF gekennzeichnet und müssen erst nach acht Jahren ständigen Gebrauchs ausgetauscht werden.
Das Alter des Helms lässt sich mit Hilfe des Herstellungsdatums, das ebenfalls unter dem Helmschild steht, ausrechnen.
Nach hartem Schlag sofort austauschen
Hat ein Helm einen harten Schlag abbekommen oder sogar sichtbare Schäden, sollte der Chef ihn sofort ersetzen. Selbst nicht sichtbare Veränderungen der Molekularstruktur des Kunststoffes oder ein nicht sichtbarer Haarriss können die Stabilität das Materials einschränken.
Auf deutschen Baustellen herrscht Helmpflicht. Überall, wo es Gefährdungen durch herabfallende, pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände gibt, also beispielsweise grundsätzlich bei Arbeit unter Kranen, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Schutzhelme zur Verfügung stellen. Das gleiche gilt, wenn die Arbeiter mit dem Kopf an Gegenstände stoßen könnten, wie auf Baugerüsten .
12.600 Kopfverletzungen in einem Jahr
Dass Vorsicht angebracht ist, machen auch die Zahlen deutlich. Allein im Jahr 2013 registrierte die BG Bau fast 12.600 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Davon waren über 5.400 Unfälle meldepflichtig, also mit Folge einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.
Seit diesem Jahr fördert die BG Bau für gewerbliche Mitgliedsunternehmen die Anschaffung von Industrieschutzhelmen nach EN 397 mit Arbeitsschutzprämien. Diese Helme im Bergsteiger-Design sind mit vormontiertem 4-Punktkinnriemen ausgestattet. Sie erfüllen die Anforderungen für Schutzhelme auf Baustellen und haben einen hohen Tragekomfort. Weitere Informationen unter www.bgbau.de. dhz