Studie der Antidiskriminierungsstelle Schutz des Alters soll ins Grundgesetz

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine neue Studie vorgestellt. Demnach hat sich jeder fünfte Bundesbürger wegen seines Alters schon einmal benachteiligt gefühlt. Nun werden die Forderungen nach einem Schutz des Alters über eine Festschreibung im Grundgesetz laut.

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, erklärte bei der Vorstellung der Zahlen des Forsa-Instituts: "Der Schutz vor Altersdiskriminierung gehört ins Grundgesetz." Sie schlägt deshalb einer Änderung des Artikels 3 vor. In diesem wird bisher nur die Benachteiligung von Menschen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft und der Religion verboten. Lüders sagte, es sei naheliegend und sinnvoll, das Alter hier auch aufzuzählen und verwies auf entsprechende Artikel in den Verfassungen der Schweiz, Finnlands und Schwedens.

Junge Menschen häufig benachteiligt

Hintergrund des Vorstoßes sind die Studienergebnisse einer Forsa-Umfrage zur Altersdiskriminierung in Deutschland. Demnach fühlte sich über alle Altersgruppen hinweg jeder fünfte Bundesbürger schon einmal benachteiligt. Besonders hoch ist die Zahl bei den 18- bis 29-Jährigen. Hier gibt beinahe jeder Dritte (29 Prozent) an, schon einmal Nachteile erlitten zu haben. Immerhin noch knapp jeder Vierte (22 Prozent) der 45- bis 59-Jährigen trifft eine entsprechende Aussage.

Mit weniger Altersdiskriminierung müssen hingegen die 30- bis 44-Jährigen und die Menschen ab 60 leben. Hier geben jeweils nur 18 Prozent der Befragten an, schon einmal negative Erfahrung aufgrund ihres Alters gemacht zu haben. sg/dapd