Wer seine Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen kann, wird künftig keine hohen Aufschläge mehr auf die ausstehenden Beiträge bezahlen müssen. Die von der Koalition geplante Reduzierung der Zinsen soll nun auch rückwirkend gelten. Viele Selbstständige sind betroffen.

Säumige Zahler von Krankenkassenbeiträgen sollen nach dem Willen von Gesundheitspolitikern der Regierungsparteien großzügige Hilfen erhalten, damit sie in die Krankenversicherung zurückzukehren. Wegen hoher Zinsen, die sie auf ausstehende Beiträge bisher bezahlen mussten, haben viele es ganz gelassen, sich zu versichern. Betroffen sind in aller Regel freiwillig Versicherte, bei denen es sich häufig um Selbstständige handelt.
Keine Krankenkassenbeiträge nachzahlen
Das Bundeskabinett hatte die Neuregelung Mitte April beschlossen. Nun hat die CDU noch hinzugefügt, dass die geplante Reduzierung der Zinsen auch rückwirkend gelten soll. Ursprünglich hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) noch erklärt, bereits bestehende Schulden blieben weiter mit dem alten Säumniszuschlag belegt. Der gesenkte Zinssatz gelte nur für neu hinzukommende Beitragsrückstände.
CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn teilte nun jedoch mit, dass Altschulden nicht mit den hohen Zinsen belegt bleiben sollen. "Wir wollen den Versicherten mit hohen Beitragsrückständen die Chance geben, endlich aus der sich immer schneller drehenden Beitragsspirale rauszukommen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".
Wer sich bisher aus Angst vor den nachzuzahlenden Beiträgen nicht versichert habe, könne nach Verabschiedung des Gesetzes einen einfachen Weg zurück in die Krankenversicherung wählen. "Damit korrigieren wir im Sinne der Betroffenen einige zu scharfe Regelungen der letzten Jahre", sagte Spahn.
Auch privat Versicherte sollen profitieren
Die Pläne der schwarz-gelben Koalition, denen der Bundesrat nach Darstellung des Gesundheitsministeriums nicht zustimmen muss, sehen vor, dass die Zinsen auf nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge von bisher jährlich 60 auf künftig zwölf Prozent sinken. Damit würden die Schulden der säumigen Beitragszahler nicht mehr so schnell steigen.
Die jetzt geplante Regelung soll auch für die privat Versicherten über einen sogenannten Notfalltarif gelten. Er sieht vor, dass die Versicherung nur noch für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft bezahlt. Bis zu 25 Prozent der Prämie sollen aus der angesparten Altersrückstellung des Versicherten bezahlt werden. dpa /dhz