Baurecht Schreiner zweifeln am "Gebäudetyp E"

Die deutschen Tischler und Schreiner befürworten den Plan der Bundesregierung, Bauen kostengünstiger zu machen. Doch die Ideen der Ministerien für den "Gebäudetyp E" fallen bei den Handwerkern durch. Sie belegen das einleuchtend mit Beispielen.

Der Gebäudetyp E soll das Bauen in Deutschland verbilligen und vereinfachen. - © Sabrina Umansky/stock.adobe.com

Der "Gebäudetyp E" soll die Baukosten senken, erhofft sich die Bundesregierung. Dazu wurden gerade zwei wichtige Papiere vorgelegt. Zum einen die Leitlinien und Prozessempfehlungen des Bundesbauministeriums, zum anderen der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus.

Bauen in Deutschland ist derzeit zu teuer und kompliziert. Die Gründe dafür werden auch im geltenden Bauvertragsrecht gesehen. Mit dem Gesetzesentwurf soll dem entgegengewirkt werden. Ziel ist es, den "normativen Komfort" nicht mehr zwingend verpflichtend zu machen. Es soll ausreichen, dass sich die vertraglich relevanten allgemein anerkannten Regeln der Technik zukünftig ausdrücklich auf die gesetzlichen Anforderungen beziehen. Und auf baurechtlich eingeführte Standards.

Die zusätzliche Einhaltung sogenannter Komfortnormen soll der Entscheidung des Auftraggebers überlassen bleiben. Dazu soll eine Anpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen werden. So ließe sich die Vermutung, dass Komfort keine allgemein anerkannte Regel der Technik ist, rechtlich absichern. Der Verband Tischler Schreiner Deutschland begrüßt die Initiative, das Bauen in Deutschland kostengünstiger zu machen. Die Schreiner sehen aber die in der Leitlinie und Prozessempfehlung "Gebäudetyp E" vom Bundesbauministerium angeführten Beispiele jedoch kritisch.

Eine sichere Treppe ist kein Luxus

"Wir weisen darauf hin, dass es sich bereits heute bei den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Regel um Mindeststandards und nicht um Komfort handelt", so die Hauptgeschäftsführerin von Tischler Schreiner Deutschland Katharina Gamillscheg. Man wolle sicherheitsrelevante Normen und Vorschriften nicht aushebeln. Aber gerade diese würden in den genannten Beispielen als Komfort gesehen. Unglücklich seien daher die genannten Beispiele zum Einbau von Treppen. Die Treppe ist zumeist ein erster Flucht- und Rettungsweg und entsprechend geregelt, so Gamillscheg ergänzend. Ein fehlender statischer Nachweis sei deshalb kein Komfortproblem.

Kritisch ist auch die Annahme des Bundesjustizministeriums, dass das Mietrecht von diesen Änderungen nicht tangiert werde. In seinem zum "Gebäudetyp E" veröffentlichten Fragen- und Antwortenkatalog geht es davon aus, dass mietrechtliche Streitigkeiten – am Beispiel der fehlenden Trittschalldämmung – dadurch verhindert würden, dass der Vermieter im Mietvertrag darauf hinwiese, dass die Trittschalldämmung geringer sei, als in der aktuellen DIN-Norm vorgesehen. Hierzu führt Gamillscheg aus, dass darauf nur neu abzuschließende Mietverträge im Neubau zurückgreifen könnten. Zum einen könne der Vermieter nicht einseitig auf bestehende Mietverhältnisse einwirken, zum anderen seien nach gefestigter Rechtsprechung bei Sanierungsmaßnahmen die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich.

Verwaltungsvorschriften fälschlicherweise ausgeklammert

"Der Gesetzgeber macht es sich also etwas einfach, wenn er die Schuld für teures Bauen allein auf die Bauausführenden schiebt. An seinen eigenen komplexen Regelungen, zum Beispiel in den Verwaltungsvorschriften der Länder, hält er fest", so der Präsident des Bundesinnungsverbandes Thomas Radermacher. Und am Ende bleibt die Frage, wie viel man wirklich bei einer Bauweise nach dem "Gebäudetyp E" sparen kann. Anders als die Regierung, zehn Prozent Einsparungspotential sieht, gehen Fachkreise von nur fünf Prozent aus. Deshalb sei es aus Sicht von Tischler Schreiner Deutschland sinnvoll, die mit erheblichen Anforderungen gespickten KfW-Förderungen zu entschlacken, um das Bauen für den privaten Bauherrn attraktiver zu machen, so der Präsident des Bundesinnungsverbandes weiter.

Stellungnahme bis Ende August

Länder und Verbände haben bis Ende August Zeit, Stellung zum Gebäudetyp-E-Gesetzesentwurf zu nehmen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hatte in einer ersten Reaktion gesagt: "Als Deutsches Baugewerbe unterstützen wir das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um so den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind." Der Gesetzentwurf könne ein Weg sein, den Menschen in Deutschland die Freiheit zu geben, das zu bauen, was sie wollen und brauchen – und was sie auch bezahlen können. "Es muss wieder möglich sein, das (sicherheits-)technisch Notwendige zu bauen und nicht immer nur das technisch absolut Machbare", so Pakleppa. Nach seiner Ansicht ließe sich das am besten erreichen, wenn die Länder den "Gebäudetyp E" durch entsprechende Vorgaben in ihren Landesbauordnungen unterstützen.

Verbände für "Gebäudetyp E"

Beim Wohnungsbau-Tag in Berlin im April hatten sich sieben Verbände ausdrücklich für den "Gebäudetyp E" ausgesprochen und einen "Stopp von weiteren, ordnungsrechtlichen, fördertechnischen Standardanhebungen bei der Errichtung von Wohnraum" gefordert. Um bezahlbaren Wohnungsbau kurzfristig zu ermöglichen, müssten sofort alle Möglichkeiten zur Senkung der Herstellungskosten eingesetzt werden. "Wir müssen beim Bauen wieder vermehrt zur Anwendung von bauaufsichtlichen Mindestanforderungen, den Regelstandards, kommen", hieß es damals. Man unterstütze die Länderinitiativen aus Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein zur Förderung einer Bauweise, "die sich an den gesetzlichen Standards und nicht den Höchststandards orientiert". Darüber hinaus forderten die sieben Verbände Abstand zu nehmen von den Überlegungen zu einer weiteren Verschärfung der Neubaustandards.

Baukosten steigen immer weiter

Der Chef des schleswig-holsteinischen Bauforschungsinstituts ARGE forderte beim Wohnungsbau-Tag, dass "alle – und allen voran der Staat – kräftig an den Stellschrauben bei den baulichen Standards drehen". Viele Normen, Vorgaben und Auflagen seien "schlichtweg überzogen", so Prof. Dietmar Walberg. Alles, was die Kosten beim Neubau unnötig nach oben treibe, gehöre auf den Prüfstand. „Vieles wird mit High-End-Standards gebaut, weil es sonst keine Förderung gibt. Anderes, weil es ökologisch oder mit Blick auf den Wohnkomfort vermeintlich ein Optimum bietet. Hier brauchen wir ein neues Augenmaß für das, was wirklich Sinn macht und auch noch bezahlbar ist“, fordert der ARGE-Institutsleiter.

Seit 2000 hätten sich die Baukosten im Wohnungsbau pro Quadratmeter verzweieinhalbfacht. Preistreiber sei dabei vor allem die Technik in den Gebäuden – von der Heizung über die Lüftung bis zur Sanitär- und Elektrotechnik. Einen enormen Preis-Push habe der Wohnungsbau seit 2020 erlebt: Seitdem gab es einen Anstieg der Baukosten von mehr als 42 Prozent, so die Wissenschaftler der ARGE. "Um schnell wieder bezahlbare Wohnungen bauen zu können, müssen sofort alle Möglichkeiten genutzt werden, die Baukosten zu senken. Und das geht nur über ein Senken der Standards: Also, wir müssen einfacher bauen. Wir müssen anders bauen. Sonst bauen wir bald gar nicht mehr", so der eindringliche Appell von Prof. Dietmar Walberg auf dem Wohnungsbau-Tag.