Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Schneller einen Job finden

Die Arbeitslosenzahl ist im März 2012 auf drei Millionen gesunken. Jetzt legt die Bundesregierung nach und schärft ihre Möglichkeiten, damit Arbeitssuchende noch schneller einen neuen Job finden. Das entsprechende Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist am 1. April 2012 in Kraft getreten.

Durch das Gesetz hat die Bundesregierung die Zahl ihrer arbeitsmarktpolitischen Instrumente um ein Viertel zusammengestrichen, insgesamt soll sich deren Qualität jedoch verbessert haben. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung sind jetzt Ermessensleistungen. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen so mehr Handlungsspielraum erhalten, um passgenau und bedarfsorientiert fördern zu können.
Unter anderem wurden laut Bundesregierung folgende Instrumente verbessert:
  • Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) bleibt erhalten. Möglich ist die Berufseinstiegsbegleitung jetzt an allen allgemeinbildenden Schulen.
  • Der Vermittlungsgutschein für die Beauftragung privater Arbeitsvermittler ist nun ein Teil des Instruments zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
  • Die Förderdauer für ältere Beschäftigte von bis zu 36 Monaten bleibt für weitere drei Jahre erhalten.
  • Der Gründungszuschuss ist bereits seit Anfang des Jahres 2012 eine Ermessensleistung. Erforderlich ist eine Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen.
Abgeschafft wurden hingegen unter anderem der Ausbildungsbonus, der Eingliederungsgutschein, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. dhz