Ab 1. Juli 2008 Schnelle Hilfe und Beratung zum Energieausweis

Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Wollen Sie ihr Haus verkaufen, verpachten oder verleasen? Dann müssen Sie einen Energieausweis vorlegen können. Ein interaktiver Ratgeber der DHZ unterstützt Sie.

Schnelle Hilfe und Beratung zum Energieausweis

Betroffen von der Neuregelung sind zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind. Für jüngere Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009.

Welche Fristen und Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind, erklärt der Online-Energieausweis-Ratgeber der Deutschen Handwerks Zeitung . Links zu Banken und Förderprogrammen sowie weiterführende Informationen zum Thema Gebäudesanierung komplettieren das Beratungsangebot.

Der ZDH stellt zu den neuen Regelungen des Gebäudeenergieausweises einen Flyer bereit, der detailliert informiert und Empfehlungen gibt. Sie können den Flyer unter zdh.de bestellen.

Mit den Gebäudeenergieberatern des Handwerks stehen zudem qualifizierte und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können alle Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung beantworten und die Energieausweise ausstellen. Die Energieberater unterstützen ihre Kunden auch dabei, energetische Schwachstellen zu erkennen und Modernisierungen vorzubereiten bzw. durchzuführen. Die Gebäudeenergieberater in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des ZDH .

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