Ob Krankenhaus oder Bäckerei: In vielen Berufsfeldern müssen Menschen im Schichtdienst arbeiten. Damit dabei alles reibungslos läuft und auch die Gesundheit der Mitarbeiter nicht auf der Strecke bleibt, gilt es einiges zu beachten.

Millionen Menschen hierzulande machen die Nacht zum Tag. Sie leisten wichtige Arbeit etwa als Pflegekräfte oder Industriearbeiter oder auch in Handwerksbetrieben wie Bäckereien oder metallverarbeitenden Betrieben. Studien zufolge muss nahezu jeder sechste Beschäftigte in Schicht oder schichtnahen Diensten arbeiten, 13 Prozent aller Arbeitnehmer müssen sich außerdem mit wechselnden Schichten arrangieren.
Zu arbeiten, wenn alle anderen schlafen, hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf das Sozialleben der Betroffenen. Der aufgezwungene Fremdrhythmus bringt nämlich auch die innere Uhr durcheinander, weil Nachtschichtler zu einer Zeit aktiv sein müssen, in der der Körper eigentlich in den Ruhemodus schaltet. Schlafstörungen und anderen gesundheitliche Probleme wie etwa Herz-Kreislauferkrankungen können die Folge sein.
Viele Firmen bemühen sich um individuelle Lösungen, damit die negativen Folgen für die Mitarbeiter so gering wie möglich bleiben. "Ein Schichtplan ist immer eine Einzelanfertigung, wenn man es gut macht", erklärt Andreas Hoff, Arbeitszeitberater aus Potsdam. Die Arbeitszeitsysteme sollte man dabei so einfach wie möglich halten, auch und gerade für Teilzeitbeschäftigte im Schichtdienst. "Teilzeitbeschäftigten sollte man mehr freie Tage geben, sie aber ansonsten im jeweiligen Schichtsystem lassen", rät der Experte.
Betriebsrat darf beim Schichtplan mitreden
Am weitesten verbreitet ist der Zwei-Schicht-Betrieb – also jeweils eine achtstündige Früh- und Spätschicht, erklärt Hoff. Bei einem Drei-Schicht-Modell läuft der Betrieb rund um die Uhr – zu Früh- und Spätschicht kommt dann noch die Nachtschicht dazu. Müssen Beschäftigte auch am Wochenende arbeiten – etwa in Krankenhäusern oder bei der Polizei – greifen die Arbeitgeber oftmals auf ein Vier- oder Fünf-Schicht-System zurück. Generell üblich ist die sogenannte Wechselschicht, bei der die Mitarbeiter turnusgemäß in eine andere Schichtzeit wechseln. Branchenbezogen gibt es aber erhebliche Unterschiede bei der Schichtplanung. So findet man beispielsweise in der Industrie häufig feste Teams, die bestimmte Zeiten übernehmen. In Krankenhäusern hingegen ist eine personenbezogene Planung üblich.
Rechtlich gilt, dass der Betriebsrat – so es denn einen gibt – beim Schichtplan ein Wörtchen mitreden darf. Laut Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten beteiligt werden, also auch bei der Planung der Schichten. Der Betriebsrat hat dabei auch ein Initiativrecht, kann also Systemänderungen selbst initiieren. Gibt es keinen Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft vertritt, hat der Chef mehr Spielraum. Dennoch muss er seine Mitarbeiter anhören – und ist gut beraten, auch auf sie zu hören, sagt Arbeitszeitberater Hoff. Sonst würden über kurz oder lang die besten Kräfte das Weite suchen – und das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels eine große Gefahr für Unternehmen.
Mediziner empfehlen kurzrotierende Schichten
Damit die Mitarbeiter gesundheitlich am besten mit dem Schichtdienst klar kommen, seien sogenannte "kurzrotierende Schichten" am besten geeignet, sagt Michael Nasterlack von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Dabei sollte man zwei bis drei Nachtschichten am Stück absolvieren – und nach dem Nachtschichtblock eine ausreichend lange Ruhezeiten von mindestens 48 Stunden einplanen. Wichtig sei, dass der Körper sich nicht zu sehr an den Nachtschicht-Rhythmus anpasst, so der Arbeitsmediziner.
Zur Einteilung der Schichten haben sich aus arbeitsmedizinischer Sicht sogenannte vorwärtsrotierende Systeme als sinnvoll erwiesen. Dabei arbeiten die Beschäftigten in der ersten Woche im Frühdienst, dann folgt der Spätdienst, am Ende die Nachtschicht und dann die Erholungsphase. Zusätzlich könne jeder Schichtarbeiter selbst verhaltensbedingte Risiken vermeiden, sagt Nasterlack. "Das heißt: nicht rauchen und darauf achten, dass man auch unter Schichtbedingungen Sport treibt und sich vernünftig ernährt." Der Arbeitsmediziner empfiehlt daher Arbeitgebern, "Angebote für Sport zu machen und gesundes Kantinenessen für Schichtarbeiter anzubieten". Zudem sollten Schichtarbeiter sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen, um mögliche gesundheitliche Probleme in einem frühen Stadium zu erkennen.
Den Körper auf die Nachtschicht vorbereiten
Die richtige Vorbereitung durch den Mitarbeiter selbst kann dazu beitragen, dass der Körper die Nachtarbeit besser wegsteckt. Hilfreich kann das Ausschlafen am Morgen vor einer Nachtschicht in Kombination mit einem 60- bis 90-minütigen Nickerchen am Nachmittag sein – dadurch wird die Schläfrigkeit während des nächtlichen Arbeitens gemindert. Damit sinkt auch das Risiko von Arbeitsunfällen und Fehlern, das von Müdigkeit und Unkonzentriertheit herrührt. Eine möglichst helle Beleuchtung am Arbeitsplatz hilft dem Körper ebenfalls dabei, wach zu bleiben.
Im Anschluss an die Nachtschicht sollte man schlechtem und verkürztem Schlaf möglichst entgegenwirken, rät Nasterlack. "Dazu gehört, dass man einen ruhigen und abgedunkelten Raum zum Schlafen hat und dass die Umgebung einigermaßen Rücksicht nimmt." Zudem sollte man selbst für Ruhe sorgen, indem man das Telefon stumm schaltet, das Fenster schließt und eventuell auch Ohrenstöpsel verwendet. Auf synthetische Schlafmittel sollte man dagegen möglichst verzichten, denn die damit verbundene Abhängigkeitsgefahr ist groß. Außerdem machen viele Präparate auch nach dem Aufwachen noch längere Zeit benommen.
Nach der Schicht sollst du ruhen
Schichtarbeit ist eine Herausforderung für den Körper – deshalb gibt es gesetzliche Ruhezeitregelungen. "Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Pause von mindestens elf Stunden zwischen zwei Einsätzen vor", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Auch Arbeit von zu Hause darf die Ruhezeit nicht unterbrechen, für Sonntage gibt es darüber hinaus Ersatzruhetage.
In bestimmten Tätigkeitsfeldern ist ein Unterschreiten der Ruhezeit unter bestimmten Umständen zulässig. So darf sie etwa in Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben, Rundfunkanstalten, Tierhaltung und Gastwirtschaft um eine Stunde auf dann zehn Stunden verkürzt werden, wenn dafür innerhalb von vier Wochen ein Ausgleich erfolgt. Wenn die Art der Arbeit es erfordert, kann sogar eine Verkürzung auf neun Stunden zulässig sein – beispielsweise in der Landwirtschaft, weil etwa Erntetätigkeiten witterungsabhängig sind.