Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Online-Durchsuchung hat sich die Große Koalition für eine rasche Umsetzung ausgesprochen. Die Fraktionsspitzen forderten die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs auf.
Schäuble will Online-Gesetz schnell umsetzen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet mit einem zügigen Abschluss der Beratungen. Die Karlsruher Richter hatten zuvor heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Schäuble sagte, er gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte Regelung im Bundeskriminalamtsgesetz "so rasch wie möglich umgesetzt werden kann". Der CDU-Politiker versicherte, das Instrument werde "nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen". Dem Bundeskriminalamt (BKA) könne mit der Regelung "eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus" übertragen werden. Die Entscheidungsgründe bedürften nun sorgfältiger Analyse und würden bei der Novellierung des BKA-Gesetzes berücksichtigt.
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, es könne schon in sechs bis acht Wochen ein Gesetzentwurf vorliegen. Er geht von vier bis acht Online-Durchsuchungen pro Jahr aus.
Das Verfassungsgericht schuf mit seinem Urteil auch erstmalig ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", um den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu verbessern. Zugleich erklärten die Richter die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Das Gesetz war die bundesweit bislang einzige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.
SPD-Chef Kurt Beck begrüßte das Urteil als Absage an "überzogene Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern". Die Richter hätten klargestellt, dass die Online-Durchsuchung nur dann zulässig sei, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".
FDP-Chef Guido Westerwelle bezeichnete den Richterspruch als "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte". Das Gericht stoppe damit die Aushöhlung der Privatsphäre. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) zeigte sich als Kläger ebenfalls zufrieden mit dem Urteil.
Grünen-Chefin Claudia Roth sieht die rechtsstaatliche Grundordnung gestärkt. Das Urteil sei zugleich eine "rote Karte für die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW". Linke-Vize Katina Schubert sagte, ihre Partei bleibe bei der prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.
Mey Dudin/ddp