ADAC Schäden an der Windschutzscheibe schnell beheben

Schäden an der Windschutzscheibe sollten möglichst rasch behoben werden. Dringen zu viel Luft und Feuchtigkeit ein, können auf der Verbundglasscheibe matte Flächen entstehen.

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Schäden an der Windschutzscheibe schnell beheben

"Selbst kleine sternförmige Risse können sich schnell ausbreiten und zu irreparablen Schäden an der Scheibe führen", sagt Maximilian Maurer vom ADAC. "Liegt die Beschädigung in der Randzone der Scheibe, besteht zudem die Gefahr, dass sie zum Rand hin reißt, ihre Stabilität verliert und ihre tragende Funktion für die Karosserie einbüßt", warnt Maurer.

Die meisten Steinschläge verursachen allerdings nur begrenzte Schäden, "die in der Regel kostengünstig repariert werden können", weiß Hans-Jürgen Götz von der Sachverständigenorganisation GTÜ. Die Reparatur ist an strenge Vorgaben gebunden. "Die Einschlagstelle darf nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegen und ihr Durchmesser höchstens fünf Millimeter betragen. Risse dürfen nicht mehr als fünf Zentimeter lang sein und nicht im Randbereich der Scheibe liegen", erläutert Götz die Voraussetzungen für die preisgünstige Schadensbehebung.

Auch darf sich die zwischen den beiden Schichten der Verbundglasscheibe liegende Folie höchstens fünf Millimeter über den eigentlichen Schaden hinaus abgelöst haben. Bei einer Reparatur saugt ein Vakuumgerät Luft und Feuchtigkeit aus dem entstandenen Hohlraum und füllt ihn anschließend mit Kunstharz aus. Nach einer fachgerechten Instandsetzung ist die Schadstelle kaum mehr zu erkennen.

Glasschäden sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung zwar gedeckt, doch der Fahrzeugbesitzer hat sich beim Austausch einer Frontscheibe in der Regel mit 150 Euro zu beteiligen. Unter Berücksichtigung der Kosten bei einem Frontscheibenaustausch – bei einem Wagen der unteren Mittelklasse zwischen 500 und 700 Euro, bei Autos der Premiumklasse mehr als 1.000 Euro – ist das ein vergleichsweise geringer Aufwand. "Muss die Scheibe nur repariert werden – etwa nach einem Steinschlag - kann die Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer entfallen. Die Reparaturkosten werden in solchen Fällen von den meisten Versicherern übernommen", schildert Sven Jansen vom AvD die Gepflogenheiten.

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