Lange hat die EU-Politik über eine neue Europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) diskutiert. Sie soll dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizienter werden. In der Debatte war auch eine Sanierungspflicht. Die Pflicht ist für Wohnhäuser nun allerdings vom Tisch. Geeinigt haben sich Europaparlament und Länder auf gemeinsame Ziele und Etappen, die zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führen sollen. Was bedeutet das für Deutschland?

90 Prozent der Gebäude in Deutschland entsprechen nicht dem Energieeffizienzstandard EH55. Es ist der Standard, den Neubauten nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Minimum erfüllen müssen. Für Altbauten gibt es einen solchen Standard bisher nicht. Eine Einstufung in bestimmte Energieeffizienzklassen liefert bei ihnen nur der Energieausweis mit den Energieeffizienzklassen von A bis H. Der Standard EH55 entspricht der Einstufung "A".
Dass die meisten Altbauten keine EH55-Standards erreichen, wird und soll sich künftig auch nicht ändern. Verbessern müssen sie sich trotzdem, denn bei einem Teil von ihnen herrscht ein regelrechter Sanierungsstau. Jahrelang haben Gebäudeeigentümer nicht in eine bessere Gebäudehülle, ein neues Dach oder eine effizientere Heizung investiert und irgendwann sind diese nicht mehr funktionstüchtig.
Genau für solche Altbauten stand noch bis vor kurzem eine Sanierungspflicht auf der politischen Agenda der EU. Diese sollte Gebäudebesitzer dazu verpflichten, Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, wenn ihre Gebäude nur ein Energieeffizienzniveau der Klasse G oder gar H erreichen. Bis 2030 sollten sie in die Klasse F aufsteigen müssen. So war es in einer Gesetzesnovelle für eine neue Europäische Gebäudeenergieeffizientrichtlinie (EPBD) formuliert. Die Sanierungspflicht für Wohngebäude ist nun jedoch vom Tisch – und die Wirtschaft atmet auf.
Keine Sanierungspflicht für Altbauten in der gesamten EU
Die Nachricht dazu kam erstmals im Dezember 2023 nach der finalen Abstimmung des Europaparlaments und der EU-Mitgliedsstaaten. Sie wurde im März 2024 nun bestätigt. Zwar haben die EU-Politiker mit der Verabschiedung der EPBD Ziele und Etappen festgelegt, damit der Gebäudebestand in der EU energieeffizienter und letztlich sogar klimaneutral wird. Eine länderübergreifende Pflicht zu energetischen Sanierungen der Wohngebäude ist in der EU-Richtlinie allerdings nicht mehr enthalten. Konkrete Vorgaben gibt es nur für Nichtwohngebäude. Damit bleibt es den Ländern überlassen, Maßnahmen und Anreize für mehr Sanierungen festzulegen.
Vorausgegangen war dieser Entscheidung für die Absage der Sanierungspflicht eine Debatte darüber, dass einzelne Hausbesitzer durch eine Pflicht und die damit einhergehenden Sanierungskosten und langen Amortisationsfristen finanziell überfordert werden könnten. Außerdem hatte der Eigentümerverband Haus & Grund vor einem massiven Wertverfall von Gebäuden durch konkrete Sanierungspflichten gewarnt. Die Wirtschaft – und mit ihr auch die Handwerkspolitik – zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. "Es ist gut, dass mit dem erzielten Kompromiss die verpflichtende Sanierung einzelner Gebäude zum Erreichen besserer Energieeffizienzklassen vom Tisch ist", teilte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit. Damit werde den Mitgliedstaaten und Eigentümern mehr Flexibilität eingeräumt, die Energieeinsparziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Die Einsparziele sind in der EPBD nun wie folgt festgelegt:
- Im Schnitt soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden in der EU bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken.
- Für Nichtwohngebäude sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen.
- Wie diese Ziele konkret erreicht werden, können die EU-Staaten zu großen Teilen selbst festlegen.
- Übergeordnetes Ziel bleibt zudem, dass bis 2050 der gesamte Gebäudesektor in der Europäischen Union emissionsfrei sein und möglichst ohne fossile Energieträger auskommen soll.
Der nun beschlossene Entwurf der EPBD stößt allerdings auch auf Kritik. So ist er etwa dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht ambitioniert genug. Wünschenswert wären demnach strengere Vorgaben für sehr schlecht ausgebaute und damit ineffiziente Gebäude gewesen. Ähnliche Kritik kam von Naturschutzbund Deutschland (Nabu). "Gerade in schlecht sanierten Gebäuden leben oft Menschen mit niedrigem Einkommen, die so auch noch mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben", betonte der Naturschutzbund, nachdem die EU-Entscheidung öffentlich war. Wer in schlecht sanierten Gebäuden lebt, die mehr Energie verbrauchen, wird auch von hohen Energiepreisen härter getroffen.
Sanierungsquote in Deutschland sinkt
Ob und wie die Sanierungsquote in Deutschland in Zukunft gesteigert werden kann, – auch ohne Sanierungspflicht – ist im Detail noch nicht geklärt. Der Druck auf die Politik wird allerdings steigen. Denn derzeit sind Fortschritte bei der deutschen Sanierungsquote in weiter Ferne. Um die Klimaziele, die die Bundesregierung bis 2030 gesteckt hat, zu erreichen, müsste die Quote bei zwei Prozent der Bestandsgebäude liegen. Im Jahr 2022 lag sie bei 0,88 Prozent. Statt anzusteigen, sank sie in den vergangenen Monaten allerdings. Im ersten Halbjahr 2023 sank sie auf 0,83 Prozent und bis zum Jahresende sollen es sogar nur noch 0,72 Prozent der Gebäude sein, die energetisch saniert wurden.
Diese Zahlen stammen aus einer aktuelle Marktdatenstudie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG). Im Detail zeigt die Studie, dass das größte Sanierungsdefizit an den Gebäudefassaden besteht bzw. hier am wenigsten Sanierungen durchgeführt werden:
- Sanierungsquote Dach: 0,75 Prozent
- Sanierungsquote Fassade: 0,54 Prozent
- Sanierungsquote Fenster: 1,28 Prozent
- Sanierungsquote gesamt: 0,72 Prozent
Auch ohne Sanierungspflicht: Mehr Sanierungen notwendig
Also muss Deutschland auch ohne Sanierungspflicht etwas unternehmen, um die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Um dies sozial gerecht zu gestalten, muss es allerdings voraussichtlich auch mit neuen Förderprogrammen verknüpft werden. Michel Durieux vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) weist in diesem Zusammenhang auf die Grundsätze hin, dem die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht folgt: Das seien Technologieoffenheit sowie die Wirtschaftlichkeit. "Dabei sind die nationalen Förderprogramme so auszurichten, dass Bauherren und Investoren nicht überfordert werden, vielmehr müssen Sanierungen wirtschaftlich attraktiv sein", erklärt er. Um die Klimaziele zu erreichen, seien trotz der Haushaltskrise umfangreiche Förderprogramme notwendig. Diese müssen langfristig angelegt sein, "sodass Investoren verlässlich mit den Angeboten planen und entscheiden können, wann und wie sie ihre Gebäude sanieren wollen."
Deutschland wird dazu neue Vorgaben erarbeiten müssen, wenn es die Vorgaben der EPBD in nationales Recht umsetzt. Dies erfolgt im GEG. Grundsätzlich begrüßen Energieexperten wie Michel Durieux, dass die EPBD nur Energieeinsparziele und keine Vorgaben enthält, durch welche Maßnahmen ein besseres Energieeffizienzniveau erreicht werden soll. Es sei jeweils eine Einzelfallentscheidung, wenn es Sinn machen und gleichzeitig wirtschaftlich sein soll. So bekräftigt Durieux: Da die Gebäude sehr unterschiedlich sind, sollte die Situation stets vor Ort beurteilt werden. "Dies erscheint sinnvoller als versuchen zu wollen, für alle Gebäude passende Vorgaben im Gesetz zu machen", sagt er und weist auf den sogenannten Sanierungsfahrplan hin, den Gebäudebesitzer bestenfalls zusammen mit einem Energieberater erstellen und damit die passenden Sanierungsschritte festlegen.
EU-Einigung auf Sanierungsvorgaben im Überblick
Gebäude müssen künftig einer Einigung von Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten zufolge energieeffizienter werden. Das soll dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele einhält. Konkret soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden im Schnitt bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken, wie die EU-Staaten und das Parlament am 7. Dezember in Brüssel mitteilten. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Ein Überblick zu der Einigung:
Sanierungspflicht abgesagt: Was gilt ab jetzt in Deutschland?
Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt. Anders als zwischenzeitlich befürchtet, bekommt Berlin aber deutlich mehr Spielraum dafür. Das EU-Parlament und die EU-Staaten wollten ursprünglich ähnlich wie die EU-Kommission härtere Mindeststandards für Gebäude einführen. Angedacht war etwa, dass die jeweils 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes saniert werden müssen. Viele hatten solche Vorgaben als angeordnete Zwangssanierungen angesehen.
Davon ist man auf EU-Ebene aber abgerückt. Die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein übergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut isolierte Gebäude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trägt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Schlecht isolierte Häuser stehen also bei Weitem nicht mehr so stark im Fokus wie ursprünglich vorgesehen. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.
Neue Sanierungsvorgaben: Was ist für die Finanzierung vorgesehen?
Das hängt auch davon ab, wie Deutschland die Vorgaben genau umsetzt. Der Eigentümerverband Haus & Grund teilte auf Anfrage unter Berufung auf Zahlen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE e.V.) von 2022 mit, die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland entsprächen etwa 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 0,1 Million Mehrfamilienhäusern. Bereits für eine Teilmodernisierung dieser Gebäude könnten rund 17 Milliarden Euro pro Jahr fällig werden.
Die Wirtschaft sieht in dem nun gefundenen Kompromiss aber auch deutlich bessere Möglichkeiten, direkt ganze Wohnblocks zu sanieren. Wenn zeitgleich eine größere zusammenhängende Zahl von Wohnungen und Häusern renoviert werde, könnten sogenannte Skaleneffekte eintreten, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Dadurch könnten die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit sinken.
Nach Angaben der EU-Kommission müssen zudem Anreize für Renovierungen geboten werden, die auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sind. Wie viel Geld für solche Anreize bereitgestellt wird, ist noch unklar. Darüber hinaus müssen die EU-Staaten laut Kommission Mieter vor Zwangsräumungen schützen, die etwa auf unverhältnismäßige Mieterhöhungen nach einer Renovierung folgen könnten.
Sind Ausnahmen vorgesehen?
Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Gleiches gilt für Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser können demnach von den Vorgaben ausgenommen werden. Die EU-Kommission teilte mit, dass die EU-Staaten beispielsweise auch Ferienhäuser von den Verpflichtungen befreien können.
Welche weiteren Maßnahmen wurden beschlossen?
Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Parlament teilte mit, die EU-Staaten müssten zudem ab 2025 Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas einstellen. Anreize für hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer Wärmepumpe, sollen aber weiterhin möglich sein.
Außerdem müssen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Darüber hinaus sollen ab 2030 nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut Kommission aber möglich.
Neue Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie: Wie geht es weiter?
Mit der Einigung sind die Pläne so gut wie abgeschlossen. Formell müssen das Parlament und die EU-Staaten der Einigung noch zustimmen. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich, da Vertreter der beiden Parteien direkt an den Verhandlungen beteiligt sind. Es kommt nur sehr selten vor, dass nach einer solchen Einigung noch Nachforderungen gestellt werden. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie danach noch in nationales Recht umsetzen. dpa