Klageregister eröffnet Sammelklage gegen VW: Diese Diesel-Käufer können sich anschließen

Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Käufer können sich ab sofort an der Sammelklage gegen VW beteiligen. Das Bundesamt der Justiz hat das entsprechende Klageregister eröffnet. Welche Diesel-Käufer sich anschließen und wie sie sich eintragen können.

Max Frehner

Verbraucherschützer und ADAC haben am 1. November eine Sammelklage gegen VW eingereicht. Betroffene Verbraucher können sich kostenlos anschließen. - © rdnzl - stock.adobe.com

Ende des Jahres verjähren für rund zwei Millionen Diesel-Fahrer die Schadensersatzansprüche aus dem VW-Abgasskandal. Zumindest dann, wenn die Betroffenen bis dahin nicht klagen. Bislang wurden nur wenige Geschädigte aktiv. Ändern könnte das eine Sammelklage, die am 1. November vom Verbraucherschutz Bundesverband (vzbv) und dem ADAC beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereicht wurde. Also genau an dem Tag, an dem das Gesetz in Kraft trat, das diese Form des Klageverfahrens überhaupt möglich machte.

Der Vorteil dieser Sammelklage für Verbraucher: Eine Klage gegen den VW-Konzern wird dadurch weniger mühsam und deutlich günstiger. Bislang war es so, dass jeder Kläger einzeln vor Gericht beweisen musste, dass er von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen wurde. Bei einer Musterfeststellungsklage wird dieser Sachverhalt einmalig für alle gleichgelagerten Fälle geklärt. Verbraucher können sich der Klage kostenlos anschließen, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko. Das Urteil zu dieser Musterklage bietet dann die Grundlage für alle Einzelfälle. Entscheiden die Richter zugunsten der Kläger, müssen die an der Klage beteiligten Verbraucher noch die Höhe des Schadensersatzes vor Gericht erstreiten. Der Prozess wird dadurch beschleunigt, die Kosten reduziert.

"Die Klage des vzbv ist vor allem für all diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen", erklärten die klagebevollmächtigten Anwälte der Kanzleien Rogert & Ulbrich und Dr. Stoll & Sauer.

Im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der angestrebten Musterklage geben sich vzbv und ADAC noch zurückhaltend. Mit der Musterklage betrete man "bislang unbekanntes Terrain", sagte ADAC-Präsident August Markl. Es sei daher schwer einzuschätzen, wie das Urteil der Richter ausfalle. "Bislang hat die Rechtsprechung deutschlandweit in individuellen Klagen zum Thema Software-Manipulation sehr unterschiedlich geurteilt", weiß Markl.

Folgende Diesel-Käufer können sich der Musterfeststellungsklage anschließen

Voraussetzung ist, dass nach dem 1. November 2008 ein neues Diesel-Fahrzeug mit EA-189-Motor (Vierzylinder, Hubraum: 1,2; 1,6; 2,0 Liter) gekauft wurde, für das später ein Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa ausgesprochen wurde. Damit kommen Käufer folgender Marken infrage:

Ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, können Diesel-Käufer unter Eingabe der Fahrgestellnummer auf den Internetseiten der Hersteller abfragen. Der vzbv stellt auf seiner Seite zudem einen Klage-Check zur Verfügung, mit dem Diesel-Käufer überprüfen können, ob ihr Fall grundsätzlich zur Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Volkswagen passt.

Nicht anschließen können sich Personen, die bereits anderweitig geklagt haben und Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, also Firmen und Personen, die das Fahrzeug in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erworben haben.

Hier können sich Verbraucher in das Klageregister eintragen

Damit die Musterfeststellungsklage zustande kommt, müssen sich mindestens 50 betroffene Verbraucher in ein entsprechendes Klageregister eintragen. Das Bundesamt für Justiz hat nun auf seiner Seite ein entsprechendes Formular zur kostenfreien Anmeldung online gestellt. Auch eine Ausfüllanleitung sowie Formulare zur Änderung, Rücknahme und Anforderung eines Auszugs aus dem Klageregister finden Verbraucher dort.

Eine Anmeldung ist laut Bundesamt für Justiz grundsätzlich bis einen Tag vor Beginn des ersten Gerichtstermins möglich. Dieser werde "rechtzeitig auf der Internetseite der Behörde bekannt gemacht". Die zuständige Kanzlei rät geschädigten Diesel-Käufer aber dennoch dazu, sich noch in diesem Jahr in das Klageregister eintragen, um keine Verjährung der Schadensersatzansprüche zu riskieren. Die erfolgreiche Anmeldung bekommen angemeldete Verbraucher per Post bestätigt.

Sammelklagen auch gegen zwei Autobanken

Das Klageregister listet neben der Sammelklage gegen VW noch eine weitere Musterfeststellungsklage, der sich Verbraucher anschließen können. Auch diese richtet sich gegen die Automobilindustrie. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat Klage gegen die Mercedes-Benz-Bank eingereicht. Der Vorwurf: Die Autobank soll ihre Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben.

Mit der Klage soll erreicht werden, dass die Verträge auch jetzt noch widerrufen werden können. Sprechen die Richter ein positives Urteil, können die Fahrzeughalter ihr Auto an die Bank zurückgeben und bekommen im Gegenzug ihre Anzahlung sowie alle bisher gezahlten Raten mit Ausnahme der vereinbarten Zinsen wieder. Das dürfte vor allem für jene Autobesitzer interessant sein, deren Fahrzeuge durch den Abgasskandal hohe Wertverluste erlitten haben.

Grundsätzlich können sich all jene Verbraucher an der Musterfeststellungsklage beteiligen, die nach dem 12. Juni 2014 einen Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank zur Finanzierung ihres Fahrzeugs abgeschlossen haben. Also auch Käufer von Gebrauchtwagen und Autos ohne Diesel-Motor. Eine Anmeldung ist wie bei der Sammelklage gegen VW online über ein Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz möglich. Die Frist läuft bis zum 24. Januar 2019, da das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart den ersten Verhandlungstag auf den 25. Januar 2019 gelegt hat.

Eine weitere Musterfeststellungsklage hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Volkswagen-Bank eingereicht. Auch hier halten die Verbraucherschützer die Widerrufsregelungen in den Kreditverträgen für mangelhaft. Da die Sammelklage noch nicht im Klageregister veröffentlicht wurde, besteht für Verbraucher aktuell noch kein Handlungsbedarf.