Tipp: Diese Möglichkeiten haben Steuerzahler Säumniszuschlag des Finanzamts nicht zahlen: Was passiert?

Wenn Sie eine für Sie oder Ihr Unternehmen festgesetzte Steuer nicht pünktlich bezahlen, verlangt das Finanzamt für jeden Monat, in dem die Zahlung nicht eingegangen ist, einen Säumniszuschlag. Doch was passiert, wenn man den Säumniszuschlag nicht bezahlt? Tatsächlich ist es möglich, dass das Finanzamt auf den Säumniszuschlag verzichtet.

Säumniszuschlag Finanzamt
Wer den Säumniszuschlag ans Finanzamt nicht zahlt, sollte das gut begründen und entsprechend einen Antrag stellen. - © Mediaparts - stock.adobe.com

Der gegen Sie oder Ihr Unternehmen festgesetzte Säumniszuschlag ist immer dann sachlich unbillig, wenn Sie alles Erdenkliche versucht haben, um entweder die Steuerfestsetzung zu reduzieren oder wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, den das Finanzamt allerdings abgelehnt hat und Sie schließlich doch Recht bekommen haben.

Säumniszuschlag ans Finanzamt nicht zahlen: Antrag auf Erlass notwendig

Freiwillig wird das Finanzamt auf die festgesetzten Säumniszuschläge nicht verzichten. Damit das Finanzamt die Forderungen auf die Säumniszuschläge aufgibt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Beantragen Sie schriftlich bei der Veranlagungsstelle und bei der Finanzkasse den Erlass der festgesetzten Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit.
  • Weisen Sie durch den Schriftverkehr mit dem Finanzamt nach, dass Sie Einspruch gegen den nachteiligen Steuerbescheid eingelegt, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, das Finanzamt diesen Antrag abgelehnt hat und dass Sie im Einspruchsverfahren schließlich doch Recht bekommen haben.

In diesem Fall dürfte dem Erlass der Säumniszuschläge aus sachlicher Unbilligkeit nichts im Wege stehen.

Säumniszuschlag des Finanzamts nicht zahlen: Spielregeln für Erlass beachten

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird klar, woran es scheitern könnte, dass das Finanzamt den Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen verweigern könnte. In diesem Streitfall legte ein Steuerzahler gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein und beantragte für die strittigen Steuern die Aussetzung der Vollziehung.

Aussetzung der Vollziehung bedeutet: Die strittigen Steuern sollten nicht fällig werden, bis das Finanzamt über den Einspruch entschieden hat. Das Finanzamt lehnte im Urteilsfall die Aussetzung der Vollziehung ab. Der Steuerzahler nahm das hin und begründete seinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung trotz Ablehnung nicht. Der Steuerzahler bekam im Einspruchsverfahren Recht und beantragte deshalb den Erlass der Säumniszuschläge.

Finanzamt und Bundesfinanzhof lehnten den Erlass ab, weil der Steuerzahler es unterlassen hat, seinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (der abgelehnt wurde) detailliert zu begründen (BFH, Urteil v. 18.9.2018, Az. XI R 36/16).

Praxis-Tipp: Säumniszuschlag nicht zahlen

Wer sich trotz abgelehntem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Chance bewahren möchte, dass er nach erfolgreichem Einspruchsverfahren seinen Säumniszuschlag nicht bezahlen muss bzw. dass er den Säumniszuschlag erlassen bekommt, sollte also seinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausführlich begründen. dhz