Die Wirtschaftsweisen kritisieren die Finanzpolitik der Bundesregierung scharf, fordern eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer und einen ehrlichen Umgang mit den Sondervermögen.

Der Sachverständigenrat kritisiert die Finanzpolitik der schwarz-roten Bundesregierung scharf und regt eine radikale Reform der Erbschaftsteuer an. "Angesichts der aktuellen Herausforderungen muss Deutschland neue wachstums- und sicherheitspolitische Perspektiven entwickeln", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrates Monika Schnitzer bei der Vorstellung des Jahresgutachtens. Die Chancen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) dürften nicht verspielt werden.
Für 2025 rechnet der Sachverständigenrat – auch die fünf Weisen genannt – erstmals seit 2022 mit einem preisbereinigten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes: für dieses Jahr mit 0,2 Prozent und für 2026 mit 0,9 Prozent. Dabei entfielen für 2026 rund 0,3 Prozent auf das Finanzpaket.
Handwerk: Schalter auf Aufschwung stellen
Das Handwerk dringt angesichts der verhaltenen Wachstumsaussichten auf mehr Reformen: Die für 2026 erwartete Konjunkturbelebung basiere vor allem auf schuldenfinanzierten staatlichen Investitionen. "Damit diese Impulse nicht verpuffen, müssen sie von Reformen flankiert werden, die die strukturellen Hemmnisse abbauen", mahnte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Die Politik muss den Schalter konsequent auf Aufschwung stellen", fügte er hinzu. Nur so könne wieder wirtschaftliche Dynamik entstehen, die Wachstum aus eigener Kraft ermögliche.
Rat beklagt Verschiebebahnhöfe bei Sondervermögen
Das Wachstum könnte nach Einschätzung des Rates deutlich stärker ausfallen, würden die Gelder aus dem Sondervermögen (SVIK) tatsächlich zusätzlich verwendet. Bis 2030 ließen sich aber nur 98 Milliarden Euro als zusätzliche Investitionen klassifizieren. Damit liege die Zusätzlichkeit unter 50 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben sollten verschärft werden. Das Geld sollte nicht dafür genutzt werden, um im Kernhaushalt Spielräume zur Finanzierung fragwürdiger Maßnahmen zu schaffen. Die Sachverständigen fordern zudem, auf Ausgaben wie die Ausweitung der Mütterrente, die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie oder die Anhebung der Entfernungspauschale zu verzichten.
Zusätzlichkeit soll auch für Länder gelten
Das direkt nach der Bundestagswahl geschaffene Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität enthält zusätzliche Kreditermächtigungen von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre. Davon fließen 100 Milliarden Euro an die Länder und weitere 100 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das Geld sollte eigentlich nur für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Der Rat spricht sich dafür aus, die Regelungen zur Zusätzlichkeit zu verschärfen, nicht zuletzt für die Länder und den KTF. Außerdem sollten die Kommunen "verbindlich mindestens 60 Prozent des Anteils der Länder am SVIK erhalten", heißt es.
Rat: Verschonungsregeln bei Erbschaftsteuer einschränken
Darüber hinaus fordert der Sachverständigenrat eine Reform der Erbschaftsteuer. "Es bedarf einer Reform, die die aktuellen Verschonungsregeln einschränkt und die Erbschaft- und Schenkungssteuer stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichtet", sagte Ratsmitglied Achim Truger. So solle für eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten gesorgt werden. Dazu wird in den nächsten Monaten auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet.
Dafür Stundungsmöglichkeiten für Unternehmen erhöhen
Um eine gleichmäßigere Besteuerung zu erzielen, solle der Verschonungsabschlag bei Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro erheblich reduziert werden. Für Betriebsvermögen darüber solle die Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft oder zumindest erheblich eingeschränkt werden. Zudem sollten großzügige Stundungsmöglichkeiten eine übermäßige Liquiditätsbelastung der zu übertragenden Unternehmen durch die Besteuerung vermeiden.
Ratsmitglied Veronika Grimm hat sich angesichts der aktuellen Wirtschaftslage mit Blick auf Investitionsentscheidungen gegen eine solche Reform ausgesprochen. Dies machte sie auch in einem Minderheitenvotum deutlich.
Temporäre Erholung durch Senkung der Unternehmenssteuern
Der Sachverständigenrat erwartet durch die jüngst beschlossene Senkung der Unternehmenssteuern und durch temporär verbesserte Abschreibungsbedingungen einen moderaten Anstieg des BIP. Allerdings werde auch das Gesamtsteueraufkommen für eine gewisse Zeit spürbar geringer ausfallen.